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Stromversorger unterstützen Flut- & Unwetteropfer. Kosten-Nachlass für Kunden von ÜZW und E.ON

 (14.07.2016) Durch die Unwetter mit Starkregen und Überschwemmungen Ende Mai dieses Jahres sind im Landkreis Landshut in den betroffenen Gemeinden in vielen Häusern schwere Schäden entstanden. Deshalb liefen in vielen betroffenen Haushalten rund um die Uhr Trockengeräte und Wasserpumpen, die mit Strom betrieben werden.

Die beiden Stromversorger ÜZW-Energie und E.ON unterstützen die Unwetteropfer mit einem Nachlass auf die Stromrechnung. Für Kunden von ÜZW-Energie beträgt der Nachlass 5 Prozent für ein Jahr auf den Strompreis. Als Nachweis für die Betroffenheit reicht ein Kontoauszug aus, aus dem ersichtlich wird, dass durch das Landratsamt das Sofortgeld für Unwettergeschädigte gewährt wurde.

E.ON erstattet seinen Kunden die Kosten in Höhe von 200 Euro je betroffener Wohnung, was dem durchschnittlichen Mehrbedarf an Strom für den Betrieb der Trockengeräte und der Wasserpumpen entspricht. Einzige Voraussetzung für den Rabatt: Kunden wenden sich mit einer Hochwasser-Bescheinigung der zuständigen Gemeinde bis Ende Juli 2016 an E.ON. Die Hilfszahlung wird dann auf die nächste Jahresrechnung gutgeschrieben.

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