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Der Seniorenbeirat zu Gast in der Altenpflegeschule der vhs. Infos aus erster Hand zum neuen Pflegeberufsgesetz

Gespräch mit Krankenpflegeschüler neu

Landshut - pm (30.01.2019) „Der Seniorenbeirat begrüßt die durch Bundesgesetz ab dem Schuljahr 2020 mögliche dreijährige generalistische Ausbildung in der Pflege. Die Leiterin der vhs-Altenpflegeschule, Ulrike Sölch, informierte die Mitglieder des Seniorenbeirats umfassend. 

Die Möglichkeit diese Ausbildung nach zwei Jahren zu verlassen und sich im dritten Ausbildungsjahr ganz auf die Altenpflege zu spezialisieren, ist aber für die Auszubildenden, die Landshuter Altenpflegeheime und vor allem für die pflegebedürftigen Heimbewohner eine gleichwertige Alternative“, erklärte der Vorsitzende des Seniorenbeirates, Franz Wölfl.

Der Seniorenbeirat war Gast in der Altenpflegeschule der VhS Landshut. Die Leiterin der Altenpflegeschule, Ulrike Sölch, informierte den Seniorenbeirat über das neue Pflegeberufe-Reformgesetz und über die Ausbildungssituation in Niederbayern und speziell im Landshuter Raum.
Das Pflegeberufereformgesetz sieht vor, so Ulrike Sölch, dass die Berufe Krankenschwester, vKinderkrankenschwester und Altenpflegehelfer zu einem einheitlichen Beruf „Pflegefachfrau/Pflegefachmann“ verschmolzen werden. Damit wird eine moderne Pflegeausbildung geschaffen, die unsere Pflegekräfte besser auf die veränderten Anforderungen in der Praxis vorbereitet und mehr Berufs- und Aufstiegschancen bietet. Alle Auszubildenden erhalten zwei Jahre lang eine gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Ausbildung mit der Möglichkeit einen Vertiefungsbereich in der praktischen Ausbildung zu wählen.

Wer diegeneralistische Ausbildung im dritten Jahr fortsetzt, erwirbt den Abschluss zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann. Auszubildende, die ihren Schwerpunkt in der Pflege alter Menschen oder der Versorgung von Kindern und Jugendlichen sehen, können für das dritte Ausbildungsjahr statt des generalistischen Berufsabschlusses einen gesonderten Abschluss in der Altenpflege oder Kinderkrankenpflege erwerben. 2025 soll der Deutsche Bundestag entscheiden, ob für diese gesonderten Abschlüsse weiterhin Bedarf besteht.
Im Rahmen des Informationsbesuchs hatten die Mitglieder des Seniorenbeirates auch die Möglichkeit mit fünf Schülerinnen im zweiten Ausbildungsjahr zu sprechen. Sie machten klar, dass Altenpflege mehr ist als „satt und sauber“. Altenpflege bedeutet für sie, dem hilfeabhängigen Menschen die Kompetenz zuzugestehen, die notwendig ist, damit die hilfeabhängigen Menschen das eigene Leben bzw. die Vollendung des eigenen Lebens auch bei zunehmender Hilfeabhängigkeit als Aufgabe erleben und gestalten können.

Eine der Schülerinnen erklärte sinngemäß, dass sie am Abend zufrieden einschlafen könne, wenn sie das Gefühl habe, auch heute wieder den ihr anvertrauten Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern zu einem innerlich ausgeglichenen Tag verholfen zu haben. „Solche Nachwuchskräfte leben für ihren Beruf. Wenn man so umsorgt wird, kann man würdevoll alt werden, auch in einem Altenpflegeheim“, so die abschließende Meinung der Mitglieder des Seniorenbeirats

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