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Bienenseuche in der Gemeinde Weng ausgebrochen. Ab sofort Sperrbezirk mit 1 km Radius um Ausbruchsort

Sperrbezirk Faulbrut Gem. WengWeng - Landkreis Landshut - pm (29.04.2019) In einem Ortsteil der Gemeinde Weng ist die sogenannte Amerikanische Faulbrut in einem Bienenvolk ausgebrochen. Das Landratsamt Landshut hat mit sofortiger Wirkung einen Sperrbezirk mit einem Radius von einem Kilometer um den Ausbruchsort ausgewiesen. Betroffen sind die Ortschaften Hösacker, Pestendorf und Freihausen. Alle Besitzer von Bienenvölkern, deren Stöcke in diesem Gebiet liegen, haben dies unverzüglich dem Landratsamt, Veterinäramt, Veldener Str. 15, zu melden – Tel. 0871/408-4000.

Die Maßnahme des Veterinäramts am Landratsamt, eine Allgemeinverfügung, ist auf der Grundlage einschlägiger tierseuchenrechtlicher Vorschriften erfolgt
(Tiergesundheitsgesetz und die Bienenseuchen-Verordnung). Darin ist unter anderem festgelegt, dass bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Gebiet nicht
von ihrem Standort entfernt werden dürfen.
Umgekehrt gilt, dass, so lange die Anordnung in Kraft ist, auch keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden dürfen. Und bei Stöcken, die von Bienen nicht mehr besetzt sind, ist sicherzustellen, dass sie bienendicht verschlossen sind.
Bei der Amerikanischen Faulbrut handelt es sich um eine von Bakterien ausgelösten Bienen-Seuche, die furchtbar unter Bienenvölkern wüten kann. Durch die Tierseuche sind nicht die ausgewachsenen Bienen betroffen, sondern ausschließlich die Larven: Sie kann daher zum kompletten Aussterben von Bienenvölkern führen. Für den Menschen – zum Beispiel beim Verzehr von Honig – stellt die Insektenkrankheit dagegen keine Gefahr dar.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die Amerikanische Faulbrut untersucht. Diese Untersuchungen
werden frühestens nach zwei, spätestens nach neun Monaten wiederholt, nachdem Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder behandelt worden sind.
Von Seiten des Landratsamts Landshut ist bei zurückliegenden Ausbrüchen wiederholt darauf hingewiesen worden, dass auch jeder Verbraucher dazu beitragen
kann, die Gefahr der Übertragung von Faulbrut-Erregern zu vermindern. Die Fachleute der Behörde appellieren an die Bürger, keine halbleeren oder noch mit
Honigresten versehenen Honig-Gläser über die Altglas-Container zu entsorgen.
Gläser oder Plastikflaschen sollten sorgfältig gereinigt oder anderweitig so sicher entsorgt werden, dass keine Bienen an die Honigreste kommen können. Der Grund: Über ausländischen und oft auch nur über Billig-Honig, den Bienen bei ihren Flügen aufsammeln, sind schon häufig die Erreger der Faulbrut in Bienenstöcke eingeschleppt worden.
BILD OBEN: In einem Ortsteil der Gemeinde Weng ist die für Bienenvölker hoch gefährliche Seuche „Amerikanische Faulbrut“ ausgebrochen: Die Karte zeigt den Sperrbezirk, den das Landratsamt Landshut aufgewiesen hat und in dem aufgrund einer  Allgemeinverfügung der Behörde ab sofort strenge Regeln im Umgang mit
Bienenvölkern gelten.

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