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Planfeststellungsverfahren für Erneuerung der A 92

Planfeststellungsverfahren A92 Moosburg Nord Landshut West

Grundhafte Erneuerung der A 92 zwischen der Moosburg-Nord und Landshut-West. Grafik: Regierung von Niederbayern

Landshut - pm (01.02.2019) Die Regierung von Niederbayern hat auf Antrag der Autobahndirektion Südbayern für die grundhafte Erneuerung der A 92 zwischen den Anschlussstellen Moosburg-Nord und Landshut-West das Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Das Vorhaben ist Teil eines umfassenden Sanierungskonzeptes der Autobahn A 92.

Die A 92 ist in Deggendorf mit der A 3 verknüpft und hat als weiträumige Verbindung für den Verkehr aus Richtung Oberösterreich/Tschechien mit Zielrichtung München eine große Verkehrsbedeutung. Für weite Teile Niederbayerns ist die A 92 von Deggendorf über Dingolfing und Landshut die Hauptverbindung zur Landeshauptstadt und zum Flughafen München. Für das Jahr 2030 wird im Bereich des Planvorhabens ein durchschnittlicher täglicher Verkehr von 50.300 Kfz/24h mit einem Schwerverkehrsanteil von 16,7 Prozent prognostiziert.

Weil die mittlerweile deutlich über 30 Jahre alten Betondecken der Autobahn erhebliche Substanzschäden aufweisen und der Straßenaufbau für die stark gestiegenen Verkehrsbelastungen nicht mehr ausreicht, ist auf gesamter Länge zwischen dem Flughafen München und der Anschlussstelle Dingolfing-Ost die Erneuerung der vorhandenen Betonfahrbahnen durch Asphaltfahrbahnen vorgesehen. Die Arbeiten für die Sanierung der A 92 haben im März 2017 begonnen. Zwei Bauabschnitte im Regierungsbezirk Oberbayern sind inzwischen fertiggestellt. 2019 soll der Bauabschnitt zwischen Freising-Ost und Erding folgen.

Die Sanierung des 6 km langen Abschnittes zwischen den Anschlussstellen Moosburg-Nord und Landshut-West ist im Jahr 2020 geplant. Im Zuge der Fahrbahnerneuerung werden auch sämtliche Unterführungsbauwerke erneuert. Die beiden Fahrbahnen der Autobahn werden von derzeit 11 m auf künftig 12 m verbreitert um eine sog. "4+0 Verkehrsführung" in den Arbeitsstellenbereichen zu ermöglichen, d. h. es stehen auf einer Fahrbahn vier Fahrstreifen -zwei in jede Richtung- zur Verfügung. Durch die Anwendung des 4+0-Systems wird eine Richtungsfahrbahn verkehrsfrei, so dass die Bauarbeiten überwiegend getrennt vom Verkehr durchgeführt werden können. Die Fahrbahnverbreiterungen erfolgen ausschließlich auf Straßengrund, private Grundstücke werden nicht in Anspruch genommen. Die Überführungsbauwerke über die Autobahn bleiben unverändert bestehen.

Weil der Vorhabenträger für die neue Straßenoberfläche der A 92 einen lärmmindernden Belag verwenden wird, wirkt sich das Planvorhaben günstig auf die Lärmimmissionswerte aus. Die Beurteilungspegel an der der A 92 benachbarten Bebauung werden sich spürbar um bis zu 4 dB(A) verringern.

Die Kosten der Straßenbaumaßnahme werden vollständig von der Bundesrepublik Deutschland getragen.
Die Planunterlagen können in den Gemeinden Bruckberg und Eching sowie in der Stadt Landshut eingesehen werden. Ort und Zeit der Auslegung werden dort öffentlich bekanntgemacht.

Die Planunterlagen können auch auf der Internetseite der Regierung von Niederbayern<http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/aufgabenbereiche/3/planfeststellung_strassenrecht/planfest_strassen_bahnen/neue_plafe/index.php> eingesehen werden.
[Presseskizze]

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