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Bis 19. April kein Busverkehr auf Abendlinien

Landshut - pm (17.03.2020) Das öffentliche Leben soll zum Schutz aller in Bayern möglichst weit heruntergefahren werden. Der Freistaat Bayern hat dazu eine Allgemeinverfügung erlassen. Darin wird der Betrieb sämtlicher Einrichtungen, die nicht notwendigen Verrichtungen des täglichen Lebens dienen, sondern der Freizeitgestaltung, bis 19. April untersagt.

Davon sind etliche öffentliche Treffpunkte, wie Diskotheken, Theater, Kino usw. betroffen. Als Reaktion darauf stellen die Stadtwerke Landshut in der Tarifzone 100 des LAVVs den Abendlinienverkehr ab Mittwoch, 18. März, vorübergehend ein. Der Abendlinienbetrieb ruht zunächst bis einschließlich 19. April.

Davon betroffen sind die Abendlinien 101 bis 110. Diese werden während folgenden Zeiten nicht mehr bedient: Montag bis Donnerstag von 20:30 bis 0:20 Uhr, Freitag von 20:30 bis 5:20 Uhr sowie am Samstag 20:30 bis 5:20 Uhr sowie am Sonn- und Feiertag von 20:30 bis 0:20 Uhr.

Die Stadt- und Expresslinien fahren laut Fahrplan und weiterhin ohne Einschränkung.

Nachfolgend die Bedienzeiten der verbleibenden sonstigen Stadt- und Expresslinienlinien:
Montag bis Freitag von 4:30 Uhr bis 21 Uhr, Samstag von 6:30 Uhr bis 21 Uhr; Sonn- und Feiertag von 6:45 Uhr bis 20:30 Uhr.

Aufgrund der Schließung der Stadtwerke-Servicestellen (bereits mehrfach angekündigt) entfallen zwei wesentliche Vorverkaufsstellen für die Bustickets. Bereits seit Samstag werden keine Fahrscheine mehr über die Busfahrer verkauft, um die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus für Fahrgäste und Fahrpersonal zu minimieren. Im Linienverkehr des Landshuter Verkehrsverbunds (LAVV) gelten nun bis auf Weiteres folgende Regelungen:

Der Fahrscheinverkauf im Bus wird ausgesetzt. An der Haltestelle wird die vorderste Tür nicht mehr geöffnet, das heißt, der Ein- und Ausstieg ist dort nicht mehr möglich. Die Fahrgäste werden gebeten, an der hinteren oder mittleren Tür ein- und auszusteigen.

Aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten des Fahrscheinvorverkaufs besteht keine Notwendigkeit mehr, sich einen Fahrschein zu besorgen. Die Verkehrsunternehmer dürfen zwar öffentlich nicht zum Fahren ohne Fahrschein aufrufen, das Fahren ohne Fahrschein hat jedoch aufgrund der Ausnahmesituation keine negativen Folgen für den Fahrgast. Die Kontrollen im Bus sind derzeit ausgesetzt.

Die Stadtwerke bewerten die Lage in allen Unternehmensbereichen täglich neu und passen die Maßnahmen entsprechend an.

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