Landshut - pm (20.09.2024) Zwischen der Watzmannstraße und der Sylvensteinstraße entstand beidseitig ein jeweils 1,40 Meter breiter Fahrradschutzstreifen. Er soll insbesondere im dort relativ unübersichtlichen Kurvenbereich der Klötzlmüllerstraße zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation für Radler führen.
Um die Sicherheit für Radfahrer zu erhöhen und eine Lücke im Radwegenetz der Stadt zu schließen, hatte der Verkehrssenat die Verwaltung Anfang des Jahres beauftragt, entlang der Klötzlmüllerstraße im Abschnitt zwischen der Watzmannstraße und der Sylvensteinstraße beidseitig einen jeweils 1,40 Meter breiten Fahrradschutzstreifen einzurichten. In den vergangenen Tagen wurde die Maßnahme nun in Form der entsprechenden Markierungsarbeiten umgesetzt.
Der Schutzstreifen soll insbesondere im dort relativ unübersichtlichen Kurvenbereich der Klötzlmüllerstraße zu einer nachhaltigen Verbesserung der Verkehrssituation für Radler führen. Mit Kraftfahrzeugen dürfen die beiden mittels einer gestrichelten Linie kenntlich gemachten Schutzstreifen nunmehr nur dann im Bedarfsfall befahren werden, wenn Radfahrer dadurch nicht behindert werden. Aus gegebenem Anlass weist die Stadt Landshut außerdem nochmals darauf hin, dass für die Schutzstreifen ihrem Zweck entsprechend ganztägig ein absolutes Haltverbot gilt:
Das bisher auf der Südseite der Klötzlmüllerstraße noch erlaubte Längsparken von Fahrzeugen – das für Radfahrer neben erschwerten Sichtbeziehungen die zusätzliche Gefahr sogenannter „Dooring“-Unfälle bedeutete, also von verletzungsträchtigen Kollisionen mit plötzlich geöffneten Autotüren – ist deswegen ab sofort auch nachts nicht mehr gestattet. Mit verstärkten Kontrollen durch den Verkehrsüberwachungsdienst ist zu rechnen. Ein rot markierter Fahrradschutzstreifen Mit Kraftfahrzeugen dürfen die beiden mittels einer gestrichelten Linie kenntlich gemachten Schutzstreifen nunmehr nur dann im Bedarfsfall befahren werden, wenn Radfahrer dadurch nicht behindert werden.