notwendiges "Quorum" bei Bürgerentscheiden
Sehr geehrter Herr Schnall, da muß ich sie leider korrigieren. - 15 Prozent Wahlbeteiligung bei den Bürgerentscheiden reicht eben nicht aus damit sie Gültigkeit erreichen.
Richtig dagegen ist: Bei Bürgerentscheiden entscheidet die absolute Mehrheit, und diese Mehrheit muss 15 % der Wahlberechtigten entsprechen (sog. "Quorum", dieses ist aber abhängig von der Größe der Gemeinde/Stadt)! Das ist ein großer Unterschied. - Zur Verdeutlichung: würden z.B. genau 15 % zur Wahl gehen und sich 13 % für "A" und 2 % für "B", so wäre trotz genau 15 % Beteiligung und deutlichem Entscheid für die eine Variante der Bürgerentscheid nicht gültig!
Fazit: Liebe Landshuterinnen und Landshuter, geht zur Wahl! Ihre Stimme zählt!
gez. Jens Ulrich

