Frau Widmann hat im Prinzip Recht. Wenn ständige genaue Kontrollen unmöglich sind, dann muss der Abschreckungscharakter der Strafe deutlicher hervorteten. In früheren Zeiten hat man Lebensmittelbetrüger am nächsten Baum aufgeknüpft oder im nächstbesten Gewässer ersäuft. Auch wenn man zu solchen Zeiten nicht zurück wollen sollte, kann man außer höheren Strafen keine wirksamen Abschreckungsmittel erkennen. - gez. Max Geltinger

