"Damit das Tier sich auch artgerecht auslaufen kann, besteht zudem für die Grasflächen in der Flutmulde und in den Isarauen keine generelle Leinenpflicht." Das ist so nicht richtig. In der Flutmulde besteht in den landwirtschaftlich genutzten Bereichen Betretungsverbot. Das bedeutet, dass auch Hunde diesen Bereich nicht betreten dürfen. Betretungsverbot Diese Wiesen sind landwirtschaftlich genutzt und dürfen daher gemäß Art. 30 Abs. 1 Bayerisches Naturschutzgesetz von 1. April – 31. Oktober n i c h t b e t r e t e n w e r d e n. Die Vegetation nimmt Schaden. Die Wiesen werden durch Hundekot verunreinigt und das Gras ist als Tierfutter nicht mehr geeignet. Bitte achten Sie deshalb darauf, dass auch Ihr Hund nicht in die Wiese läuft. Das Betretungsverbot gilt auch für Trampelpfade. - gez. Adler Peter

