Eine gute Verordnung

Die Satzung stellt einen guten Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Allgemeinheit und der Hundehalter und deren Vierbeiner dar. Eines vermisse ich aber in vielen sogenannten Auslaufgebieten: Eine Kotaufnahmepflicht kann nur dann funktionieren, wenn es entlang der typischen Spazierstrecken der Hundehalter auch ausreichende Mülleimer zur Entsorgung der Hinterlassenschaften gibt. Am Liebsten wäre mir (als Hundebesitzer) eine Regelung wie in der Schweiz: Im gesamten öffentlichen Bereich (inkl. der Natur) gibt es eine 100%-ige Aufnahmeplicht, es gibt aber auch auf jedem öffentlichen Spazier- und Wanderweg in ausreichend engem Abstand Hundetütenstationen mit Entsorgungsmöglichkeit. Dort funktioniert das System perfekt. Freundliche Grüße Alexander Putz (mit zwei Galgos) - gez. Alexander Putz