Bürgerstiftung

Erbpachtvertrag mit der Stadt! Das erinnert mich an den unsäglichen Bernlochner-Vertrag. Nur dass damals, in der Deimer-Zeit, die Stadt der Erbpachtnehmer und der Ausgeschmierte war. Bei der Bürgerstiftung ist es umgekehrt: da fällt, wenn es die Stiftung nicht mehr geben sollte, das Haus an die Stadt Landshut. Beim Bernlochner ist es umgekehrt: Die Stadt zahlt den Gebäudeunterhalt und am Ende fällt alles an die reiche Erbengemeinschaft zurück. - gez. Helmut Wenzel