Mindestlohn

Sehr geehrter Herr Putz, der Mindestlohn von 8,50 Euro wird bereits zum 1. Januar 2015 für das ganze Bundesgebiet gesetzlich eingeführt. Tarifliche Abweichungen sind noch für eine Übergangszeit von maximal zwei Jahren bis 31. Dezember 2016 möglich. Spätestens 2017 entfallen auch diese Übergangsregelungen, die vor allem in den neuen Bundesländern die Anpassung an das höhere Lohnniveau abfedern sollen. Die grosse Mehrheit der Arbeitnehmer in den alten Bundesländern wird jedenfalls bereits im nächsten Jahr vom Mindestlohn profitieren. Die in unserer Region tätigen Niedriglöhner werden binnen Jahresfrist sicherlich keine Lohnerhöhungen in diesem Ausmass erwarten können. So liegen schon allein über 10.000 Niedriglöhner in Stadt und Landkreis mit ihrem Stundenlohn unter 6,50 Euro. Erst der Mindestlohn wird hier erstmals Abhilfe schaffen und den betreffenden Arbeitnehmern zu deutlichen Lohnsteigerungen verhelfen. Für diese Menschen dürften Zuwächse von ca 2 Euro pro Stunde alles andere als ein Placebo darstellen. Gerade Menschen im Niedriglohnsektor sind auf jeden zusätzlichen Euro Stundenlohn dringend angewiesen. Im Jahr 2017 wird dann erstmals durch eine Mindestlohn-Kommission über die Anpassung bzw die Anhebung des Mindestlohnes entschieden. Die Weichen dafür werden in den kommenden Wochen und Monaten im Gesetzgebungsverfahren gestellt. - Mit freundlichem Grus, s Harald Unfried