EU-Subvention?

Ich bin zwar kein Anwalt, frage mich aber, ob so weitreichende Unterstützungen der Landkreiskrankenhäusers durch den Landkreis nach dem EU-Recht überhaupt rechtssicher sind? In München sind auch private Krankenhäuser, die Schmerzbehandlung anbieten, aber mit den Geldern auskommen müssen. Diese erhalten keine Subventionen durch Steuergelder. Hat das mal die Rechtsaufsicht (Regierung von Niederbayern) geprüft? - gez. Matzke B.