Frau Steinbergers Verhältnis zum Rechtsstaat

Die Aussage von Frau Steinberger: "Deshalb warten wir immer noch darauf, dass das Landratsamt Landshut auch einmal den MUT hat, eine Baugenehmigung zu verweigern" muss man werten. Wenn ein Bauwilliger sich an das Gesetz hält und ein BauRECHT hat, sollte also laut Frau Steinberger die Genehmigungsbehörde MUT beweisen und sich rechtswidrig verhalten. Das sieht aber stark nach Rechtsbeugung aus. Wollen Sie das Frau Steinberger und wenn ja, gegen wen soll ein Amt das Gesetz missachten und beugen? Wer entscheidet das? - gez. Peter Adler