Landrat hätte es in der Hand

Sehr geehrter Herr Adler, Sie sprechen von Baurecht für eine Mastanlage im Außenbereich. Im Außenbereich darf man nicht einfach so bauen. Dafür braucht es einen Bebauungsplan oder man ist privilegiert. Es gibt tatsächlich eine Privilegierung für die Landwirtschaft, und deshalb meint das Landratsamt Landshut auch immer, es müsste die Baugenehmigung in jedem einzelnen Fall erteilen. Aber auch die Privilegierung unterliegt einem Abwägungsprozess. Wenn öffentliche Güter, wie z.B. die Trinkwasserqualität, gefährdet sind, kann diese Privilegierung auch wegfallen. so sagte es mir einmal ein hoher Beamter aus dem LW-Ministerium. Der Landrat könnte es also mit dieser Begründung durchaus einmal darauf ankommen lassen, und eine Baugenehmigung verweigern. Sogar der Kreistag hat schon einmal entschieden, dass Grundwasserschutz vor den wirtschaftlichen Interessen Einzelner zu stehen hat. Diesem Beschluss sind leider keine Taten gefolgt. - Mit freundlichen Grüßen, Rosi Steinberger