Wahlbeteiligung

Wenn weniger als die Hälfte der Wahlberechtigten zur Wahl gehen, heißt das, dass die Mehrheit der Wähler das zu wählende Gremium für überflüssig hält. Wie wär´s dann mit folgender Regelung: bei Wahlbeteiligungen von unter 50% wird das betreffende Gremium - hier der Stadtrat - entlassen. Die Führung der Stadt erfolgt dann bis zur nächsten Wahl allein durch den Bürgermeister und die Verwaltung. Das spart viel Zeit und Geld, und das Volk kann bis zum nächsten Wahltermin überlegen, ob es wieder einen Stadtrat will - und sich dann wieder ordentlich an der Wahl beteiligen. Oder auch nicht, wenn´s der Bürgermeister allein besser konnte! - gez, Johannes Eckstein