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Grünes Licht für Reformen m Spielbetrieb: Künftig zusätzliche Trikotwerbung - Rücken, Hose - möglich

bayerischer fußballverbandBayern pm (25.06.2022) Die Delegierten haben auf dem 26. Ordentlichen Verbandstag des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) in Bad Gögging weitreichende Reformen für den bayerischen Amateurfußball auf den Weg gebracht. Mit großer Mehrheit votierten die 261 anwesenden stimmberechtigten Delegierten für die Abschaffung der Auswärtstorregel. Eine klare Mehrheit fand auch die Einführung der Zehn-Minuten-Strafe in den Spielklassen des Erwachsenenbereichs von der Landesliga abwärts nach dem Vorbild der Regelung im Junior*innen-Bereich, wo es aktuell die Fünf-Minuten-Strafe gibt.

Im Vorfeld des Verbandstags war angedacht, die Zehn-Minuten-Strafe auch in den beiden Bayernligen einzuführen. Eine kurzfristige Änderung der DFB-Spielordnung macht diese Änderung aber nur bis zur Landesliga möglich. Bereits im Vorfeld des Verbandstages hatte der Vorstand des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) am Freitagvormittag neue Werberichtlinien für den bayerischen Amateurfußball beschlossen. Fortan besteht die Möglichkeit, sowohl auf der Trikotrückseite als auch auf der Hose Werbung zu platzieren. Allen drei Reformen waren bayernweite Meinungsbilder vorausgegangen, an denen 957 Vereine teilgenommen hatten. Darin hatten 82,4 Prozent der Teilnehmer*innen für die Abschaffung der Auswärtstor-Regel bei K.o.-Spielen im bayerischen Amateurfußball votiert. 63,0 Prozent der Klub-Vertreter*innen stimmten außerdem dafür, auch auf der Trikotrückseite Werbung platzieren zu können. Nahezu ausgeglichen war indes das Resultat für eine etwaige Werbemöglichkeit auf der Hose – die Zustimmung lag bei 51,8 Prozent. Auch die Einführung der Zeitstrafe fand bereits im Vorfeld des Verbandstages bei den Vereinsvertreter*innen Zustimmung: 71,5 Prozent sprachen sich im Meinungsbild dafür aus. Den Wünschen der Vertreter*innen der Basis wurde mit dem nun erfolgten Vorstandsbeschluss und dem Votum der Delegierten auf dem Verbandstag, entsprochen. Die Werberichtlinien und die Spielordnung werden nun entsprechend angepasst.

VEREINSANTRÄGE: DELEGIERTE BESCHLIESSEN ABSCHAFFUNG DER SPIELERPÄSSE IN PAPIERFOR Zudem hatten die Delegierten auf dem Verbandstag in Bad Gögging über fünf Vereinsanträge zu entscheiden. Die Anträge waren zuvor bereits auf den jeweiligen Bezirkstagen von den Delegierten angenommen worden.
Mit großer Mehrheit votierten die Delegierten für die Abschaffung der Spielerpässe in Papierform. Zuvor hatten die DJK SV Griesstätt (Oberbayern), der SV Ihrlerstein (Niederbayern), der SV Bergheim (Schwaben), der Sportring Bayreuth (Oberfranken) und der SC Eckenhaid (Mittelfranken) diese Anträge auf ihren jeweiligen Kreis- und Bezirkstagen gestellt.
Die SSV 1920 Dillingen (Schwaben) hatte beantragt, dass alle Entscheidungen der gewählten BFV-Verbandsorgane außerhalb von Verbandstagen, die Änderungen und Ergänzungen der Satzungen und Ordnungen des Bayerischen Fußball-Verbandes zur Folge haben, den Vereinen über das BFV-Postfach „Zimbra“ mitgeteilt werden. Diesem Antrag wurde auch jetzt auch auf Verbandsebene mit großer Mehrheit angenommen.
Die SSV hatte sich in einem zweiten Antrag dafür ausgesprochen, dass alle Vereine bis 11 Uhr des jeweiligen Spieltags die Möglichkeit haben, angesetzte Spiele einvernehmlich und kostenfrei zu verlegen, sollte im zugehörigen Landkreis die „Corona-Ampel“ der Bayerischen Staatsregierung auf Gelb oder Rot springen. Die Regelung soll zudem auch analog für mögliche Nachfolgeverordnungen der Bayerischen Staatsregierung zur „Corona-Ampel“ in der Corona-Pandemie Gültigkeit haben. Die Delegierten auf dem Verbandstag stimmten diesem Antrag ebenfalls mehrheitlich zu.
Die DJK Eggolsheim (Mittelfranken) hatte eine Änderung des §34 der BFV-Spielordnung beantragt, der den Einsatz von Spieler*innen in verschiedenen Mannschaften regelt. Nach dem Wunsch des Vereins sollte die Einsatzbeschränkung nach dem letzten Spiel der ersten Mannschaft vor der Winterpause so lange verlängert werden, bis die zweite Mannschaft nach der Winterpause zwei Verbandsspiele ausgetragen hat. Die Delegierten stimmten mit knapper Mehrheit für den Antrag.
Zudem ging ein Antrag des TSV Harsdorf (Oberfranken) auf eine Anpassung der Paragrafen 43 (Spielerlaubnis für Verbandsspiele – Wechselperiode II) und 44 (Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel) der BFV-Spielordnung ein. Da beide statuarischen unter allgemein verbindliches Recht des DFB fallen, hat der Verein den BFV beauftragt, die von ihm vorgeschlagenen Änderungen der Spielordnung beim nächsten DFB-Bundestag einzufordern. Der Antrag fand bei den Stimmberechtigten eine klare Mehrheit.

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