(14.01.2016) - Eine für 2016 geplante politische Entscheidung, die Novellierung des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG), stellt die Förderung und damit den Bestand gerade von bestehenden Biogasanlagen in Frage. Im Rahmen der Landshuter Energiegespräche zeigte Dr. Rupert Schäfer (Foto), Leiter des Referates Bioenergie und Biokraftstoffe am Bayerischen Wirtschaftsministerium, unter anderem aktuelle Entwicklungen bei der Diskussion um das EEG auf.
Dabei betonte er die Bedeutung der Bioenergie für die Energieversorgung Bayerns. Allerdings sieht er schwarze Wolken am Horizont gerade für Betreiber von Biogasaltanlagen aufziehen, deren EEG-Förderung ab 2020 ausläuft.
„Werden Biogasanlagen ab 2020 abgeschaltet?“ fragte Prof. Dr. Josef Hofmann, Vorsitzender des Bayerischen Instituts für Umwelt- und Kläranlagentechnologie BIUKAT e.V. (Mitveranstalter der Landshuter Energiegespräche) und Professor für Energie- und Umwelttechnik an der Hochschule Landshut provokant in seiner Einführung und Moderation die rund 80 interessierten Teilnehmer an der Veranstaltung. In seinem Vortrag „Welche Rolle spielen Biogasanlagen bei der Energiewende in Bayern?“ fand Dr. Schäfer (Leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie) klare Worte und gewährte Einblicke in die aktuelle bayerische Energiepolitik sowie den aktuellen Stand zur geplanten Neuregelung des EEG. In dieser müsse der Betrieb auch von bestehenden Bioenergieanlagen weiterhin gefördert werden, um ein Abschalten dieser Altanlagen nach Auslaufen der EEG-Vergütung ab 2020 zu vermeiden.
Wie die Umsetzung der Energiewende in Bayern vorgenommen werden soll, sei im Bayerischen Energieprogramm vom Ministerrat am 20. Oktober 2015 beschlossen und damit auch die Zukunft der Bioenergie für die Bereiche Strom, Wärme und Mobilität geplant worden. Insgesamt sei der Anteil der Stromerzeugung aus Bioenergie in Bayern von 6,5 Prozent im Jahr 2010 auf 9,3 Prozent im Jahr 2014 gestiegen; 2.360 Biogasanlagen mit einer Leistung von 790 MW seien installiert. Holz sei mit einem Verbrauch von rund sechs Millionen Tonnen, die vorwiegend in Haushalten verheizt würden, bei der Wärmeerzeugung der wichtigste erneuerbare Energieträger. Der Anteil der Biokraftstoffe betrage im Bereich der Mobilität rund fünf Prozent des gesamten bayerischen Kraftstoffverbrauchs. Die Chance für Bioenergie sieht er vor allem in der flexiblen Erzeugung und Nutzung, sie stehe auch zur Verfügung, wenn Energieträger wie Sonne oder Wind mal Pause haben.
Insgesamt laute das Ziel, Energie sicher, bezahlbar und umweltverträglich zu erzeugen und zu nutzen. Dies solle durch effiziente Verwendung von Energie, nachhaltige Stromerzeugung sowie notwendige Stromtransporte sichergestellt werden. Für den Bereich der Bioenergie zählt er von Förderprogrammen wie RapsTrak 200 oder BioKlima über Forschungsprojekte wie LBM aus Biogas (Gemeinsames Forschungsprojekt der Hochschulen Landshut und Weihenstephan zur dezentralen Langzeitspeicherfähigkeit von Biogas) bis hin zur Forderung nach speicherfreundlichen Rahmenbedingungen Maßnahmen und Ziele des bayerischen Staates auf. Trotzdem ist Schäfer überzeugt: „Bayern wird bis 2025 keine hundertprozentige Abdeckung über regenerative Energien schaffen“. Dies unter anderem wegen der stark gefallenen Erdölpreise sowie den erwarteten starken Anstieg des Stromverbrauchs durch die Elektromobilität. Zu den Forderungen Bayerns zählt auch die Anpassung der Rahmenbedingungen im EEG, um weiterhin Anreize für eine flexible Energieerzeugung auf Basis von regenerativer bzw. Bioenergie zu setzen.
Dabei sei bereits 2014 im EEG festgelegt worden, dass die Festlegung der finanziellen Förderung und ihrer Höhe bis spätestens 2017 für Strom aus erneuerbaren Energien und aus Grubengas über Ausschreibungen ermittelt werden sollen. Der Vorteil sei, dass dadurch eine wettbewerbliche Preisfestsetzung erfolge. Nach den ersten Planungen für das neue EEG war eine Ausschreibung für Bioenergie nicht vorgesehen. Durch eine Initiative der Bayerischen Staatsregierung zusammen mit den Ländern Thüringen und Rheinlad-Pfalz habe man einen Entschluss des Bundesrates zur Stärkung der Stromerzeugung aus Biomasse im EEG 2016 erreicht. Vorgesehen sei dabei eine gemeinsame Ausschreibung für Neu- und Bestandsanlagen und Erweiterungen. Darin wird auch festgestellt, dass Bestandanlagen nach Auslaufen der Vergütung aufgrund der hohen Betriebskosten nur mit einer Anschlussförderung wirtschaftlich zu betreiben sind.
Würde diese nicht gewährt, werde die erzeugte Menge an Wärme aus Biomasse deutlich zurückgehen. Bei der Anschlussregelung für Biomasse sei ein Marktdesign zu entwickeln, dass der Erhaltung des Bestandes dient und darüber hinaus den Ausbau im Rahmen der im EEG genannten 100 Megawatt wirtschaftlich möglich ist. Dieser Entschluss führe dazu, dass sich Betreiber von Energieerzeugungsanalagen mit Mengenangabe und Energiepreisen im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens bewerben können. Die Details dieser Ausschreibungen seien aber noch nicht geregelt. Für Anlagen, die mit Rest und Abfallstoffen arbeiten, sieht er vor allem Perspektiven im Bereich der landwirtschaftlichen Reststoffe, wie etwa Maisspindeln und Maisstroh.
Insgesamt sei die Produktion von Biogas teurer als der von Solar- und Windkraft. Dies werde sich auch nicht verändern. Allerdings sei der Biogas für das Gesamtstromsystem gerade dann von großer Bedeutung, wenn Energie aus Sonne und Wind nicht oder nur zu wenig zur Verfügung stehen. Hier könne das Biogas einen wertvollen Beitrag für eine unterbrechungsfreie Versorgung mit regenerativen Energien leisten und somit der Preis für die Strombereitstellung insgesamt gesenkt werden. Schon jetzt stünden viele Betreiber vor der Entscheidung, ob sie für den Weiterbetrieb von Bioenergieanlagen investieren sollen, deren Förderung 2020 ausläuft. Mit dem Bundesratsentschluss hofft er, dass auch in der Anschlussregelung des EEG eine Weiterförderung dieser Anlagen erfolgen wird. Landwirte bräuchten klare Signale, wenn diese im Jahr 2016 nicht erfolgen, sieht er für manche Anlagen schwarz.
Nach einer angeregten Diskussion der Teilnehmer mit dem Referenten wies Prof. Hofmann abschließend noch auf die Möglichkeit zur Teilnahme an der für 27. September 2016 an der Hochschule Landshut geplanten eintägigen Biogas- und Klärgasfachkonferenz hin.
Im Bild oben: Dr. Rupert Schäfer berichtete in seinem Vortrag an der Hochschule Landshut über die Zukunft von Biogasanlagen
Foto Hochschule