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WEMID: EuGH Urteil zur Arbeitszeiterfassung schadet vor allem dem kleinen Mittelstand

Marco Altinger

Marco Altinger: Gewerkschaften haben sich ein Ei ins Nest gelegt.

Landshut – pm (16.05.2019) Die Aufzeichnungspflichten für Arbeitnehmer sind jetzt verbindlich. Das heißt über jede Minute Arbeitszeit muss genau Buch geführt werden, damit dies bei einer späteren Kontrolle vorgelegt werden kann. Die Gewerkschaften feiern das aktuelle EuGH - Urteil als großen Sieg, aber es ist in Wahrheit eine Niederlage für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber, so der Bundesverband „Werteorientierter Mittelstand in Deutschland e.V. (WEMID).

Der Bundesverband, der insbesondere die Interessen von über 55.000 - überwiegend mittelständischen Unternehmen in Deutschland - vertritt, führt weiter aus, dass die Umsetzung des Urteils zu enormer Bürokratie führen wird, die die Arbeitgeber auf die Arbeitnehmer umwälzen werden.

Wenn also der Arbeitnehmer seine Arbeitszeit falsch oder unkorrekt einträgt, dann wird der Arbeitgeber auch mögliche Haftungskonsequenzen umlegen. Das heißt, im Falle einer Arbeitszeitkontrolle ist nicht der Arbeitgeber in der Bredouille, sondern der Arbeitnehmer. Unabhängig davon, dass starre Arbeitszeiten nicht mehr zeitgemäß sind, werden gerade kleine Unternehmen aufgrund der zusätzlichen Bürokratie leiden, die eigentlich auf Vertrauensarbeitszeit gesetzt haben, so der Bundesverband.

„Für die großen Unternehmen, für die die Gewerkschaften ja sprechen, wird sich kaum etwas ändern, aber der kleine Mittelstand wird wieder einmal leiden müssen. Ich fände es in Zeiten von Homeoffice und dem zunehmenden Verschmelzen von Arbeits- und auch Freizeit besser, wenn man den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Vertrauen entgegenbringt, anstelle sie jetzt zu zwingen, über ihre Arbeitszeit genau Buch zu führen. Unseres Erachtens haben sich die Gewerkschaften mit dem erstrittenen Urteil ein Ei ins Nest gelegt“, so der Präsident des Bundesverbands Marco Altinger abschließend.

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