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BDS Bayern: Gebt dem Kunden Luft zum atmen

München - pm (24.06.2020) Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat die starre Zeitbeschränkung für Gaststätten und Restaurants als rechtswidrig bewertet. Diese Beschränkungen seien nicht mehr gerechtfertigt. Der BDS Bayern begrüßt, dass Gaststätten und Restaurants nun zu ihren üblichen Zeiten zurückkehren können.

Dazu die Präsidentin des Bund der Selbständigen, Gabriele Sehorz: „Wir freuen uns für alle Unternehmer aus der Gastronomie und wünschen, dass die Umsätze nun wieder schnell steigen, damit sich der Betrieb wenigstens wirtschaftlich rechnet!“ Aus Sicht des Wirtschaftsverbandes ist diese Entscheidung aber nicht nur für die Gastronomie von Relevanz. Der BayVGH hat deutlich gemacht, dass das derzeitige sehr geringe Infektionsgeschehen bei der Abwägung jeder Beschränkung realistisch einbezogen werden muss. Hierbei spielt offenbar eine wesentliche Rolle, ob sich jeweils aus dem bisherigen Betrieb einer Branche eine erhöhte Gefährdung ableiten lässt oder nicht. Wenn die Antwort nein ist, spricht viel da! für, dass weitreichende Beschränkungen keine Rechtfertigung mehr haben. Dies ist auf viele Branchen übertragbar.

„Das niedrige Infektionsgeschehen – für das wir alle gemeinsam gekämpft haben - muss jetzt auch zu den notwendigen Lockerungen beim Einkaufen führen, so dass wieder von einem Einkaufsvergnügen_ gesprochen werden kann. Wir müssen das Einkaufsgefühl dringend wieder verbessern!

Besonders der stationäre Handel leidet immer noch deutlich unter einer stark spürbaren Kauf-Lustlosigkeit des Konsumenten. Maskierte Verkäufer und die eigene Maskenpflicht animieren nicht gerade zum ausgiebigen Bummeln und Shoppen. Den neuen Anzug, das Sommerkleid oder ein neues Topfset aussuchen oder im Möbelhaus das neue Wohnzimmersofa probewohnen macht unter diesen Bedingungen – verständlicherweise - einfach keine Freude.

Die Konsumenten bleiben lieber zu Hause stellt Gabriele Sehorz fest und ergänzt: „Es ist realitätsfern zu denken, dass sich das durch eine temporäre Mehrwertsteuersenkung ändern wird.“ Gerade gegen letztere wehrt sich der branchenübergreifende Verband seit Wochen.

„Machen wir uns nichts vor, die starken Auflagen bedrohen unseren Einzelhandel und weitere Leerstände werden die Folge sein. Wir müssen unsere regionalen Geschäfte retten, denn die sind es, die auch in Zukunft unsere Innenstädte und Einkaufsstraßen mit Leben füllen sollen. Wir entscheiden heute wie unsere Innenstädte in fünf Jahren aussehen werden. Wir brauchen jetzt weitere Lockerungen für den Einzelhandel beziehungsweise den Kunden bevor es zu spät ist.

Die Maske kann und darf kein langfristiges Allheilmittel werden! Für die Lockerung der Maskenpflicht für das Personal mussten wir lange kämpfen, jetzt muss dies auch für den Kunden diskutiert werden – Österreich macht es uns vor. Es liegen keine Erkenntnis über ein erhöhtes Infektionsgeschehen im Einzelhandel vor, daher ist offensichtlich, dass auch hier die bisherigen einschneidenden Auflagen nicht mehr länger gerechtfertigt sind!“, stellt Sehorz abschließend fest.

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