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Schlechte Nachricht: Keine Hilfen für Sturzflutopfer vom 29. Juni

luger michael kopf neuLandshut - pm (23.08.2021) In seiner jüngsten E-Mail informiert Michael Luger (Foto) vom Landshuter Amt für Wirtschaftsförderung über die aktuellen Corona-Regeln. Außerdem teilt sein Team mit, dass Unternehmen, die am 29. durch die Sturzfluten geschädigt wurden, keine Hilfen vom Freistaat bekommen.

Die tagesaktuelle RKI-7-Tage-Inzidenz liegt nun auch in Landshut seit drei aufeinanderfolgenden Tagen über dem Schwellenwert von 35. Daher gelten ab heute, 23. August, folgende Corona-Regeln: 

3G-Regel:

Laut der 13. BaylfSMV ist ab einer Inzidenz von 35 nur für vollständig Geimpfte, Genesene oder Getestete der Zutritt zu folgenden Einrichtungen gestattet:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen aus besonderem Anlass in geschlossenen Räumen
  • Krankhäuser, Heime
  • Indoorsport
  • Freizeiteinrichtungen, sofern Angebote in geschlossenen Räumen stattfinden
  • Dienstleistungsbetriebe, körpernahe Dienstleistungen
  • Innengastronomie
  • Beherbergung
  • Hochschulen
  • kulturelle Veranstaltungen, sofern sie in geschlossenen Räumen stattfinden

Der Test darf nicht älter als 24 Stunden (Antigen-Test) oder 48 Stunden (PCR) sein und muss in schriftlicher oder elektronischer Form vorliegen. Geimpfte weisen sich durch einen auf sie ausgestellten schriftlichen oder elektronischen Inmpfnachweis (Corona-Warnapp oder Covpass-App) aus, Genesene erhalten ein Genesenenzertifikat, welches in schriftlicher oder elektronischer Form (Corona-Warnapp oder Covpass-App) zur Verfügung gestellt wird.

Ausgenommen von der Regel sind Kinder bis sechs Jahre und Schüler, da an Schulen sowieso weiter regelmäßig getestet werden soll.

Die 3G-Regel kann ausgesetzt werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz "stabil" (5 aufeinanderfolgende Tage) unter 35 liegt.

Keine Hochwasser-Hilfen für Landshut:

Kurz nach den verheerenden Sturzfluten in Landshut hat das Amt für Wirtschaftsförderung Unternehmer um Angaben zu den Schadeshöhen gebeten und diese zusammen mit weiteren Angaben nach München gemeldet. Das Bayerische Kabinett hat finanzielle Hilfen für Hochwassergeschädigte in Höhe von 50 MIillionen Euro beschlossen, allerdings nur für Hochwasserschäden, die im Juli entstanden sind. Trotz größter politischer Bemühungen von Oberbürgermeister Alexander Putz, Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Bürgermeisterin Jutta Widmann sowie MdB Florian Oßner wurde Landshut nicht in die Liste der "sich durch besondere Schadensintensität auszeichnenden" Gebiete aufgenommen.

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