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Verstöße gegen Mindestlohn: Zoll filzt Friseursalons

Niederbayern - pm (12.04.2022) Knapp 100 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen ca. 220 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden am 5. April von Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Landshut in ganz Niederbayern sowie den Landkreisen Dachau, Freising und Erding überprüft. Die Prüfungen waren Teil von bundesweiten Schwerpunktprüfungen.

Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.

Nach den bisherigen Erkenntnissen ergaben sich dabei 21 Verstöße in diesen Bereichen. Davon wurde in 13 Fällen die Nichteinhaltung des gesetzlichen Mindestlohns festgestellt, der seit dem 1. Januar 2022 in Höhe von 9,82 Euro je Stunde auch im Friseurhandwerk gilt. Die weiteren Prüfungen dauern noch an. Ebenso werden noch zahlreiche Einsichtnahmen in Geschäftsunterlagen folgen.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährigregelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.

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