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Bessere Kennzeichnung für Honig, Marmelade und Fruchtsäfte

Frühstücksrichtlinie

Straßburg - pm (13.12.2023) Das Europäische Parlament hat gestern über die Reform der Frühstücksrichtlinien abgestimmt. Damit kann der Gesetzesvorschlag nun mit den Mitgliedsstaaten im Rat und der Kommission verhandelt werden. Bei dem Gesetzesvorschlag geht es um eine verbesserte Kennzeichnung von Lebensmitteln und Getränken, die morgens auf unserem Frühstückstisch stehen.

Das macht es Verbraucher:innen leichter, gesündere Entscheidungen zu treffen. Der Standpunkt des Parlaments legt fest, dass das Ursprungsland eines Produktes angegeben werden muss. Außerdem müssen Marmeladen einen höheren Fruchtanteil enthalten und Betrug mit Honig wird bekämpft.

Die EU-Abgeordnete Manuela Ripa (ÖDP - die Naturschutzpartei), Schattenberichterstatterin für ihre Fraktion Greens/EFA, freut sich über das Abstimmungsergebnis: „Wir haben es geschafft, irreführende Informationen von den Etiketten von Honig und Marmeladen zu verbannen, und für Klarheit zu sorgen, aus welchem Land oder Ländern, die Früchte oder der Honig stammen und zu welchem Anteil. Für Verbraucher:innen ist wichtig zu wissen, wo genau ein Produkt herkommt und was in ihm enthalten ist. Die Überarbeitung der Frühstücksrichtlinien war dringend nötig, um gerade gegen irreführende Bezeichnungen und Betrug bei Honig vorzugehen.“

Um Betrug einzuschränken, wollen die Abgeordneten ein System zur Rückverfolgung entlang der Lieferkette beim Honig einrichten, das die Herkunft des Produkts nachvollziehbar macht. Außerdem soll die EU ein Referenzlabor für Honig einrichten, um die Kontrollen zu verbessern und Verfälschungen durch systematische Tests aufzudecken.

Bei Honig muss auch das Ursprungsland künftig auf dem Etikett ersichtlich sein. Stammen die Zutaten aus mehreren Ländern, ist geplant, die Herkunftsstaaten in absteigender Reihenfolge aufzulisten, je nachdem, woher die meisten Bestandteile kommen. Auch darf gefilterter Honig nicht mehr als Honig gekennzeichnet werden. Damit werden Qualitätsprobleme in Zusammenhang mit Honig angegangen und keine irreführenden Informationen auf den Etiketten mehr verbreitet.

Bei Marmeladen ist es dem Europäischen Parlament gelungen, den Vorschlag der Kommission beizubehalten, den allgemeinen Mindestfruchtgehalt auf 450 g je 1000 g zu erhöhen. Auf dem Etikett muss auch angegeben werden, aus welchem Land die Früchte kommen. Das sind gute Neuigkeiten, damit Verbraucher:innen bewusste Kaufentscheidungen treffen können.

Nicht zufrieden ist EU-Abgeordnete Manuela Ripa mit dem Ergebnis bei Fruchtsäften: Zusammen mit ihrer Fraktion hatte sie sich stark gegen irreführende Kennzeichnung eingesetzt. Fruchtsäfte sollten nicht mehr mit dem Aufdruck „ohne zusätzlichen Zucker“ beworben werden dürfen. Denn diese haben von Natur aus einen sehr hohen Zuckergehalt. Leider konnte sich hier ganz klar die Zuckerindustrie durchsetzen. „Hier müssen wir weiter gegen irreführende Kennzeichnung vorgehen“, so Ripa.

Bernhard Schindler Wolfgang Bosbach

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