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EU: Gluten, Laktosen und Co müssen künftig auf Lebensmittelpackungen angegeben sein

Dose

Seit dem 13. Dezember 2014 ist die Lebensmittel-Informations­verordnung (LMIV) in Kraft. Mit der neuen Regelung, die das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten beschlossen haben, wurden Kennzeichnungsvorschriften von verschiedenen EU-Richtlinien zusammengefasst und an neue Verbraucherbedürfnisse und Entwicklungen auf dem Lebensmittelmarkt angepasst. Kunden können sich dadurch besser über ihre Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe informieren.

„Vor allem Allergikern kommt die neue Verordnung zu Gute", sagt Markus Neumeier von der Krankenkasse IKK classic. „Sie können nun leichter erkennen, ob das Lebensmittel Inhaltsstoffe enthält, die für sie schädlich sind. Denn die 14 häufigsten allergen wirkenden Stoffe, beispielsweise Gluten oder Laktose, müssen jetzt in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden oder sich klar aus der Bezeichnung des Lebensmittels ergeben." Diese Pflichtangaben gelten auch bei unverpackten Lebensmitteln, z.B. an der Bedientheke oder im Restaurant. Dort kann die Information schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Im Falle einer mündlichen Information muss eine schriftliche Dokumentation auf Nachfrage unkompliziert erhältlich sein.

Um Lebensmittelabfälle zu vermeiden, können Produkte, die vor dem 13. Dezember 2014 hergestellt und nach altem Recht gekennzeichnet wurden, unbefristet abverkauft werden.

Diese Zutaten lösen besonders häufig Allergien und Unverträglichkeiten aus und müssen deshalb nach der neuen Lebensmittel-Informationsverordnung auf der Verpackung hervorgehoben genannt werden:

Eier, Erdnüsse, Fische, Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Dinkel, Roggen etc.), Krebstiere, Lupinen, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte (Mandeln, Pistazien, Hasel-, Wal-, Kaschu-, Pecan-, Para-, Macadamia- und Queenslandnüsse), Schwefeldioxid und Sulfite (ab 10 Milligramm pro Kilogramm bzw. Liter), Sellerie, Senf, Sesamsamen, Sojabohnen, Weichtiere (z.B. Schnecken und Muscheln)

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