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Landrat Peter Dreier kritisiert ministerielle Vorgaben zum Umgang mit verstorbenen Corona-Infizierten

peter dreier kopf gutLandkreis Landshut - pm (03.05.2020) Da der Sarg nicht wieder geöffnet werden darf, ist eine Abschiednahme am offenen Sarg in diesen Fällen nicht möglich.“ Dier Satz ist in einem Schreiben des Bayerischen Gesundheitsministeriums Ende vergangener Woche enthalten – und genau dieser Satz stößt Landrat Peter Dreier sauer auf. „Bei allem Verständnis für die Vorsicht und die Maßnahmen um das mögliche Infektionsrisiko zu senken: Die Angehörigen in ihrer schwersten Stunde zu verwehren, einen geliebten Menschen noch ein letztes Mal zumindest kurz zu sehen, das kann ich nicht verstehen.“ Zumal es durchaus Möglichkeiten gibt, dass die Angehörigen bei der Verabschiedung geschützt sind – beispielsweise mit dem Tragen entsprechender Schutzausrüstung.

Schlimm genug sei es für Dreier bereits, dass für alle Verstorbenen derzeit nicht die Trauerfeier möglich ist, die sie sich möglicherweise gewünscht haben – denn derzeit dürfen ausschließlich engste Familienangehörige (zehn bis maximal 15 Personen), unter Einhaltung des Mindestabstandes, an der Beerdigung teilnehmen. Eine Trauerfeier mit Freunden, Bekannten und Kollegen kann, wenn überhaupt, nur zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden.

Dreier versprach, den Ermessensspielraum seiner Behörde möglichst auszureizen, damit die Angehörigen sich würdevoll vom Verstorbenen verabschieden können: „Denn sie waren jahrzehntelang Ehepartner, Eltern, Geschwister, Großeltern. So viel Würde müssen wir jedem Verstorbenen und seiner Familie lassen – egal an was der Betroffene letztlich verstorben ist. Daran muss sich eine Gesellschaft messen lassen.“

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