Vilsbiburg - pm (11.04.2024) Ab dem 15. April 2024 hat die Facharztpraxis für Chirurgie und Unfallchirurgie des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) LAKUMED in der Dieselstraße 1 in Vilsbiburg keine Zulassung zur Behandlung von Unfällen mehr, für die die Berufsgenossenschaft (BG) zuständig ist. Das bedeutet, dass in der ehemaligen Praxis Dr. Haller zukünftig nur noch die Erstversorgung nach Arbeits- oder Schulunfällen durchgeführt werden kann.
Die Wiedervorstellung bzw. weitere Behandlung muss dann bei einem Durchgangsarzt erfolgen, beispielsweise im Krankenhaus Vilsbiburg.
„Um BG-Fälle behandeln zu dürfen, ist ein sogenannter Durchgangsarzt notwendig. Die gesetzlichen Anforderungen zum Führen dieses Titels sind jedoch sehr hoch“, erklären Jakob Fuchs und Christian Maier. „Trotz intensiver Bestrebungen ist es uns leider nicht gelungen, die Stelle in unserer MVZ-Praxis in Vilsbiburg langfristig zu besetzen“, so die beiden Geschäftsführer des MVZ LAKUMED. Aus diesem Grund wird empfohlen, bei Arbeits- oder Schulunfällen die nächstgelegene Notaufnahme aufzusuchen.
Unabhängig davon können in der Praxis für Chirurgie und Unfallchirurgie in Vilsbiburg weiterhin alle Unfälle behandelt werden, die im privaten Umfeld passieren und deshalb nicht die Berufsgenossenschaft betreffen. Darüber hinaus können wie bisher Termine vereinbart und ambulante Operationen durchgeführt werden. Mehrere hochqualifizierte Fachärzte stellen die Patientenversorgung in der Einrichtung des MVZ LAKUMED sicher. Weitere Informationen, auch zu den Sprechstundenzeiten, gibt es unter www.mvz-lakumed.de.