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Prof.-Zeitler-Antrag: "Mutter" Stadt soll der "Tochter", dem Klinikum, finanziell helfen

aa klinikum la vom gartenausSpätstens seit den Haushaltsberatungen (7.12.) ist bekannt, dass es um das Klini- kum Landshut (526 Betten, 1040 Beschäf- tigte) finanziell äußerst schlecht bestellt ist. OB Hans Rampf malte sogar das Ge- spenst einer Privatisierung an die Wand, falls die angekündigten Sparmaßnahmen nicht greifen sollten. Jetzt hat  Stadtrat Prof. Dr. Christoph Zeitler eine neue Initiative ergriffen.

Er war ehemals Aufsichtsratsmitglied der eGmbH Klinikum. Heute stellte er einen Dringlichkeitsantrag, wonach die Stadt als "Mutter" des Klinikums der hundertprozentigen "Tochter", dem notleidenden Kliinum also, finanziell unter die Arme greifen soll.

Zeitlers DRINGLICHKEITSANTRAG zur heutigen Plenarsitzung, 14. Dez., 15 Uhr, hat folgenden Wortlaut.

„Mutter Stadt Landshut muss Tochter Klinikum finanziell helfen"

Der Stadtrat möge beschließen:

Der Gesellschafter Stadt Landshut erstattet dem Klinikum Landshut die erbrachten Aufwendungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Die entstandenen Aufwendungen sind von der Stadt Landshut 2013 auszugleichen. Rechtsgrundlage ist der Betrauungsakt, nachdem die Stadt Landshut dem Klinikum die Aufwendungen für ihre gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen erstatten kann, was in der Vergangenheit auch erfolgt ist.

Begründung:

In der Vergangenheit hat die Stadt Landshut dem Klinikum die Aufwendungen für seine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen (z.B. Notfallambulanzen, Krankenpflegeschule) erstattet. Im Haushalt 2012 waren beispielsweise hierfür 742.000 € eingestellt. Der Haushalt 2013 sieht hierfür allerdings keinerlei Mittel vor. Weder ein Wirtschaftsplan 2013 noch eine Stellungnahme des Aufsichtrates des Klinikums zum Ausgleich der gemeinwirtschaftlichen Aufwendungen wurden dem Haushaltsplenum vorgelegt.
Angesichts der schwierigen finanziellen Situation des Klinikums ist es zwingend notwendig, dass die Mutter Stadt ihrer Tochter Klinikum weiterhin hilft. Auch wenn keine rechtliche Pflicht der Stadt zum Ausgleich der Aufwendungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen besteht, steht die Stadt trotzdem in der moralischen Pflicht. Die gute Praxis der Vergangenheit, dem Klinikum seine gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen zu erstatten, muss unbedingt fortgesetzt werden. Die Stadt Landshut als Gesellschafter des Klinikums muss hier ihre Verantwortung ¸bernehmen und darf das Klinikum gerade jetzt nicht finanziell im Regen stehen lassen. Der Ausgleich der Aufwendungen für die gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen beweist, dass den Worten der Solidarität mit dem Klinikum auch echte (finanzielle) Taten folgen. Es geht um das Wohl des Klinikums, seiner Beschäftigten und Patienten.

gez.

Prof. Dr. Christoph Zeitler. Stadtrat

 

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