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Die SPD Niederbayern fordert: Bundestag und Landtag 2013 gleichzeitig wählen

SPDNDBDie SPD in Niederbayern, angeführt vom Vorsitzenden Michael Adam, unterstützt die Initiative für einen gemeinsam Wahltermin für die Bundestags- und Landtagswahl in Bayern im Herbst 2013. Die bayerische SPD-Landtagsfraktion hat hierzu bereits einen Antrag in den Landtag eingebracht. Gründe sind zum einen geringere Kosten und weniger Personalaufwand für die Wahlhelfer, zum anderen aber auch eine höhere Wahlbeteiligung.

 

Denn seit Jahrzehnten lieg die Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen in Bayern regelmäßig um ca. zehn Prozent über der bei Landtagswahlen - jeweils bei insgesamt abnehmender Tendenz.

So lag die Wahlbeteiligung bei Bundestagswahlen seit 1970 in Bayern zwischen 89,8 und 71,6 Prozent, bei den Landtagswahlen nur zwischen 79,5 und 57,1 Prozent.

Ein gemeinsamer Wahltermin für die ansonsten im Abstand von wenigen Wochen fälligen Wahlen erscheint somit auch demokratiepolitisch wünschenswert.

Nach den gesetzlichen Vorgaben muß die nächste Landtagswahl sowie die gleichzeitige Bezirkswahl - zwischen dem 1. September und dem 24. November 2013, die nächsten Bundestagswahlen zwischen dem 1. September und dem 27. Oktober 2013, jeweils an einem Sonntag oder gesetzlichen Feiertag stattfinden.

Den Tag für die Wahl des Landtags setzt die Staatsregierung spätestens fünf Monate vor dem Wahltag fest.

Die förmliche Festlegung erfolgt in der Regel spätestens neun Monate vor dem Wahltag, voraussichtlich nach der bisherigen Staatspraxis also etwa Ende 2012/Anfang 2013.

Ein gemeinsamer Wahltermin für die Landtagswahl (mit Bezirkswahlen) und die Bundestagswahl ist nach den gesetzlichen Voraussetzungen durchaus möglich.

Bereits in den Jahren 1994 und 1998 gab es hinsichtlich des Zusammentreffens von Bundestags- und Landtagswahlen Konstellationen, die der voraussichtlichen Situation im Jahr 2013 entsprachen.

Bei der Festsetzung des Termins für die Landtagswahl 2013 (mit Bezirkswahlen 2013) auf den Tag der Bundestagswahl 2013 könnte die pauschale Kostenerstattung an die Gemeinden sowie örtlichen Wahlorgane und die sonstigen Kosten, die - je nach den bei den einzelnen Wahlen bestehenden Aufgabenzuweisungen - beim Landeswahlleiter bzw. beim Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung, bei den Wahlkreisleitern und beim Staatsministerium des Innern anfallen, für eine der beiden Wahlen grundsätzlich eingespart werden.

Diese Kosten haben laut Staatsregierung bei der Landtagswahl 2008 (mit Bezirkswahlen 2008) 13.9 Mio. Euro und bei der Bundestagswahl 2009 weitere 11.4 Mio. Euro betragen.

Der SPD in Niederbayern ist sich sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger in Bayern sehr wohl in der Lage sind, zwischen den verschiedenen Stimmzetteln zu unterscheiden und ihre Wahlentscheidung entsprechend zu treffen.

Eine Terminierung auf zwei getrennte Termine aus rein wahltaktischen Gründen durch die CSU-geführte Staatsregeierung, um mögliche Negativstimmungen durch den chaotischen Zustand der Bundesregierung in Berlin zu vermeiden, sei "schlichtweg absurd", so die SPD Niederbayern.

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