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Das Gesundheitsamt des Bezirks warnt: Häufiges Auftreten von Masern bei Schülern

masernIm Dienstbezirk des Gesundheitsamtes Landshut ist es in letzter Zeit zu einem gehäuften Auftreten von Masernerkran- kungen bei Schülern gekommen. Bei Masern handelt es sich um eine hoch ansteckende weltweit verbreitete Viruser- krankung. „Zu Unrecht wird die Masern- krankheit als banale Kinderkrankheit an- gesehen", betont Dr. Peter Ziegler. 

Er ist der Leiter des Gesundheitsamts am Landratsamt Landshut, das für Stadt und Landkreis Landshut zuständig ist: „Die Masern führen regelmäßig zu einer vorübergehenden etwa mehrere Wochen dauernden Immunschwäche mit Infektanfälligkeit, die bakterielle Zweitinfektionen, am häufigsten Lungenentzündungen, Mittelohrentzündungen und Durchfälle begünstigt."

Darüber hinaus kann es auch zu sehr ernsthaften Komplikationen wie zum Beispiel einer Masern-Gehirnentzündung kommen, deren Häufigkeit bei 1:500 bis 1:2000 liegt. Da es gegen die Masern keine wirksame ursächliche Behandlung gibt, besteht der einzige wirksame Schutz in der vorbeugenden Impfung. Hierfür gibt es einen wirksamen und gut verträglichen Kombinationsimpfstoff, der gleichzeitig gegen Masern, Mumps und Röteln schützt.

Um einen sicheren Schutz aufzubauen, sind zwei Impfungen nötig, der Impfschutz hält dann lebenslang und weitere Impfungen sind nicht nötig. Dennoch sind in Bayern bis zur Einschulung durchschnittlich etwa 15 Prozent der Kinder noch nicht vollständig geimpft, in älteren Jahrgängen und bei jungen Erwachsenen ist der Anteil ungeschützter Personen noch wesentlich höher. Deshalb kommt es gerade in Schulen und Gemeinschaftseinrichtungen, die dem Erreger wegen der vielfältigen Kontakte der Kinder und Jugendlichen untereinander gute Ausbreitungsbedingungen bieten, immer wieder zu Krankheitshäufungen, die fast ausschließlich ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Personen betreffen.

Die Ständige Impfkommission empfiehlt, dass im frühen Kindesalter versäumte Impfungen baldmöglichst nachgeholt werden sollten. Auch Jugendliche und Erwachsene ab dem Jahrgang 1970 sollten geimpft werden, wenn sie nur eine oder keine Masern-Mumps-Röteln Impfung erhalten haben oder wenn der Impfstatus unbekannt ist. Aus diesem Grunde wird empfohlen, jetzt den Impfschutz der Kinder vom Hausarzt / Kinderarzt überprüfen zu lassen.

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