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Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts: NPD-Jugend darf nicht ins "Leinberger"

aa npd stadtOberbürgermeister Hans Rampf nimmt heute um 15 Uhr in einer Pressekonferenz zur Eil- entscheidung des Regensburger Verwaltungs- gerichts Stellung. Demnach darf die NPD-Jugend ihren am 7. Januar geplanten Landeskongress nicht in der Mensa des Hans-Leinberger-Gymnasiums abhalten. 

Die Begründung der VG-Richter - ohne mündlche Verhandlung: Der NPD-Kongress verstoße gegen die Belange des Bildungs- und Erziehugnsauftrags. Ein NPD-Kongress sei unvereinbar mit einer Erziehung im Geiste der Demokratie und der Völkerverständigung.

Bei der NPD handle es sich, so die Richter weiter, um eine "rechtsextreme und verfassungsfeindliche Partei". Das sei bei der Grünen Jugend nicht der Fall, die vom 18. bis 20. November im "Leinberger" einen dreitägigen Landeskongress halten durfte.

Das Gericht stellt abschließend fest, dass die NPD jetzt Beschwerde beim Obersten Bayerischen Verwaltungsgericht in München einlegen könne.

 

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