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Stadtrat soll sich für die Herausnahme der JVA aus dem Denkmalschutz einsetzen

leserbriefeZum umstrittenen Denkmalschutz der JVA-Gebäude bzw. des gesamten JVA-Areals haben schon über 440 Leserinnen und Leser an unserer Abstimmung teilgenommen. Nachstehend zu diesem brisanten Thema ein Leserbrief von Johannes Eckstein: Das alte Gefängnis in der Inneren Münchner Straße mache „keinen besonders schönen Eindruck".

Das meint Stadtrat Robert Neuhauser von der Ausschussgemeinschaft LA. Das ist sehr wohlwollend ausgedrückt. Ich weiß nicht, wo Herr Neuhauser wohnt, aber als Bewohner des näheren Umfelds der alten JVA ärgere ich mich jedes Mal, wenn ich an diesem düsteren Klotz mit seiner abweisenden Mauer vorbei muss. Ich finde auch nicht, dass sich der Bau „optisch durchaus in die umliegende Bebauung einfügt". Er ist durch die zwei Hauptverkehrsadern Witt- und Innere Münchner Straße, den Grätzberg und zusätzlich durch die Außenmauer optisch isoliert vom Rest der Welt und setzt einen eigenen, sehr kräftigen
und unschönen Akzent an prominenter Stelle am Eingang zur Altstadt (im übrigen – kein Gebäude, egal welcher Art und welchen Aussehens, muss sich besonders anstrengen, um sich optisch in das städtebauliche Kraut- und Rübenviertel an Witt- und Innerer Münchner Straße einzufügen!).
Ansehnlich wird die Innenstadt erst ab dem Münchner Tor. Eine architektonisch hochwertige Neugestaltung des Gefängnisareals könnte diese Ansehnlichkeit stadtauswärts fortsetzen und den Eingang zur Altstadt offen, einladend und repräsentativ machen. Das ist natürlich keine einfache Aufgabe. Zu ihrer Lösung bedarf es der Kreativität und des Sachverstands von Könnern. Diese wären am ehesten durch einen intelligent ausgeschriebenen Architektenwettbewerb zu aktivieren.

Das Ergebnis müsste dann sehr kritisch beurteilt werden, und wenn kein Wettbewerbsentwurf akzeptabel ist, darf eben auch keiner verwirklicht werden. Es soll uns ja nicht so gehen wie den Regensburgern mit ihrem Museumsentwurf! - Auf keinen Fall aber sollte das Grundstück an einen privaten Investor verkauft werden, der immer gezwungen ist, unter Renditegesichtspunkten zu bauen (bitte nicht noch ein Einkaufszentrum!).
Unter den Einschränkungen des Denkmalschutzes ist eine befriedigende Lösung nicht möglich. Die bisher angedachten Maßnahmen wie neuer Anstrich, Vergrößerung der Fenster, Mauerdurchbrücke etc. sind nur Retuschen und bleiben Stückwerk,  von der stark eingeshränkten wirtschaftlichen Nutzbarkeit ganz zu schwerigen. Voraussetzung einer vernünftigen Gestaltung des JVA-Areals ist die Herausnahme aus dem Denkmalschutz.

Laut Denkmalschutzgesetz sind Denkmäler „von Menschen geschaffene Sachen... aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt." Über die Interpretation und Gewichtung der Kriterien ließe sich im Fall JVA trefflich streiten; entscheidend scheint mir aber das „Interesse der Allgemeinheit" zu sein. Kann selbiges einseitig vom Denkmalschutzamt festgelegt und quasi beschlossen werden?

Das Interesse der Allgemeinheit ist hier doch in erster Linie das Interesse der Landshuter Bürger, und das liegt sicher nicht in der Erhaltung eines leicht modifizierten Status quo. Der Stadtrat ist aufgefordert, die Interessen der Bürger zu vertreten und sich entschieden für die Herausnahme der JVA aus dem Denkmalschutz einzusetzen. Denn der derzeitige Zustand als denkmalgeschützte Discothek ist zwar momentan ganz originell, als
Langfristkonzept aber doch etwas mager.

gez. Johannes  Eckstein, Landshut

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