Mehrere gewerbliche Sammler machten in den vergangenen Tagen durch Wurf- zettel im Stadtgebiet Landshut auf Schuh- und Altkleidersammlungen am heutigen Donnerstag, 24. Mai, bzw. Freitag, 25. Mai, aufmerksam. Dabei sollen jedoch auch unter anderem defekte Elektrogeräte ein- gesammelt werden. Die Altgeräte enthal- ten giftige und auch gesundheitsschädli- che Stoffe.
Sie dürfen deshalb keinesfalls unsach- gemäß entsorgt werden. Die Sammlung von defekten Elektrogeräten („Elektroschrott") verstößt außerdem gegen eine im Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz festgelegte Überlassungspflicht von sogenannten „gefährlichen Abfällen" an die Stadt Landshut. Die Bürgerinnen und Bürger werden deshalb dringend gebeten, gewerblichen Sammlern keine Elektrogeräte zu überlassen.
Die Schuh- und Altkleidersammlungen dürfen dagegen durchgeführt werden.