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ÖDP reicht Trinkwasserpetition im Landtag ein

Bayern - pm (27.02.2026) Die Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser muss Vorrang haben vor sämtlichen anderen Interessen: Dafür haben sich mehr als 10.000 Menschen mit ihrer Unterschrift ausgesprochen. Eine entsprechende Petition mit dem Titel „Trinkwasserschutz als Staatsziel in die Verfassung!“ hat die ÖDP Bayern beim Bayerischen Landtag eingereicht.

Darin fordern tausende Bürgerinnen und Bürger die Landesregierung auf, eine Ergänzung der Bayerischen Verfassung auf den Weg zu bringen, um den Trinkwasserschutz als Staatsziel zu verankern und zu bekräftigen. Dem Gesetzgeber im Freistaat Bayern soll insbesondere aufgetragen werden, das Trinkwasser als öffentliches Gut in Gesetzgebung und in Landesplanung zu definieren und als solches in besonderer Weise zu schützen.

„Wasser ist unser wichtigstes Lebensmittel“, betont Tobias Ruff, Gewässerökologe und Co-Landesvorsitzender der ÖDP Bayern. „Doch bei der Einführung des Wassercents wurden alarmierende Zeichen gesetzt: Bürgerinnen und Bürger werden zur Kasse gebeten, während Großentnehmer sich in weiten Teilen gratis vom gemeinsamen Gut Wasser bedienen dürfen. Trinkwasservorräte dürfen auf keinen Fall als handelbare Güter privaten Interessen ausgeliefert werden.“ Daher fordert die bayerische ÖDP mit der Petition, das Recht der Bürgerinnen und Bürger auf Trinkwasser zu stärken.

Klimaveränderungen, Dürreperioden und ein sinkender Grundwasserstand in vielen Teilen des Landes machen Trinkwasser zu einem bedrohten Gut. Gleichzeitig wird der Zugriff auf das Wasser für kommerzielle Akteure immer attraktiver. „Wir fordern daher die bayerische Staatsregierung dringend auf, sich schützend vor die Bevölkerung zu stellen und unmissverständlich festzulegen, dass die Versorgung der Bevölkerung mit dem öffentlichen Gut Trinkwasser absolute Priorität im Freistaat hat. An diesem Staatsziel müssen sich die künftige Landesplanung und Gesetzgebung fortan ausrichten“, sagt Tobias Ruff.

Die Petentinnen und Petenten schlagen den folgenden Text für eine entsprechende Verfassungsergänzung vor: Trinkwasserquellen, Trinkwasserbrunnen und Trinkwasserspeicher stehen als öffentliche Güter unter dem besonderen Schutz von Staat und Kommunen. Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung hat Vorrang vor der kommerziellen Nutzung von Quellen, Brunnen und Grundwasser. Die Landesplanung und alle Gesetze zum Trinkwasserschutz sind an diesen Zielen auszurichten. 

Die ÖDP Bayern dankt allen Unterstützerinnen und Unterstützern der Petition. „Diese 10.000 Menschen fordern den Landtag auf, tätig zu werden. Jetzt sind die Abgeordneten am Zug, den Schutz unseres Trinkwassers verbindlich zu stärken“, so Tobias Ruff.

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