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Ortsumgehung Weihmichl: Planfeststellung überreicht

Planfeststellung B299

v. l.: Ersten Bürgermeister Furth, Andreas Horsche, Ersten Bürgermeister Weihmichl, Hans-Peter Deifel, Leiterin des Staatlichen Bauamts, Uta Riedel, Staatsminister Christian Bernreiter, Regierungspräsident Rainer Haselbeck und Landrat Peter Dreier.

Weihmichl - pm (27.02.2026) Die Regierung hat den Plan des Staatlichen Bauamts für die Ortsumfahrung Weihmichl im Zuge der Bundesstraße B299 genehmigt und die Bauzulassung für die Maßnahme erteilt. „Die Genehmigung markiert einen wichtigen Schritt in Richtung Umsetzung. Mit der knapp fünf Kilometer langen Umfahrung wird ein entscheidender Teil der verbliebenen Ausbaulücke geschlossen und für eine merkliche Entlastung und mehr Sicherheit vor Ort gesorgt“, so Regierungspräsident Rainer Haselbeck.

beim Übergabetermin am Freitag in Weihmichl, in dessen Rahmen er dem Bayerischen Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Christian Bernreiter, den Planfeststellungsbeschluss überreichte. Mit dabei waren auch die betroffenen Kommunalvertreter – darunter Landshuts Landrat Peter Dreier und die beiden Ersten Bürgermeister der Gemeinden Weihmichl und Furth, Hans-Peter Deifel und Andreas Horsche –, die beim Vor-Ort-Termin ihre Hoffnung auf eine baldige Umsetzung deutlich zum Ausdruck brachten. 

Verkehrsminister Christian Bernreiter dankte allen Beteiligten für die engagierte und konstruktive Begleitung des Verfahrens: „Mit dem Planfeststellungsbeschluss für die Ortsumfahrung schaffen wir Klarheit und verlässliche Planungsperspektiven für die Einwohner. Gemeinsam wurde eine Lösung erreicht, die eine spürbare Verbesserung der Verkehrssituation bringen wird. Seit Jahren leiden die Anwohner unter dem massiven Schwerlastverkehr. Mit der Ortsumfahrung schaffen wir die hier dringend benötigte Entlastung und vor allem mehr Sicherheit sowie Wohn- und Lebensqualität für die Bürger. Die verbesserte Autobahn-Anbindung stärkt zudem den Standort und die regionale Wirtschaft. Nach diesen intensiven und sorgfältig abgewogenen Planungen liegt damit ein sehr gutes Ergebnis vor, mit dem wir hoffentlich bald in die konkrete Umsetzung gehen können.“ 

Gegenstand des vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses ist der 4,9 Kilometer lange Neubau der Ortsumgehung von Weihmichl zwischen Arth und der Anbindung an die Bestandstrasse westlich von Weihmichl. Die Kosten der Baumaßname liegen bei circa 45 Millionen Euro; die reine Bauzeit wird etwa zwei bis drei Jahre betragen.

Wie der Staatsminister ergänzte, konnte die Maßnahme dank politischer Unterstützung im Bundesverkehrswegeplan als vordringlich verankert werden, wofür er dem Bundestagsabgeordneten Florian Oßner stellvertretend dankte. Auch die Fortführung der noch verbliebenen Ausbaulücke Neuhausen mit einer Länge von ebenso circa fünf Kilometern ist im vordringlichen Bedarf eingestuft.

Umfahrung weihmichl

Der knapp fünf Kilometer lange Neubau der Ortsumgehung von Weihmichl zwischen Arth und der Anbindung an die Bestandstrasse westlich von Weihmichl. - Skizze: Staatliches Bauamt Landshut

Dass mit dem nun vorliegenden Planungsbeschluss ein baldiger Projektstart der Ortsumfahrung Weihmichl in Sicht ist, begrüßen der Landrat und die beiden Ersten Bürgermeister: 

Landshuts Landrat Peter Dreier betonte: „Mit dem Planfeststellungsbeschluss zur B299 rückt die Umsetzung der Ortsumgehung Weihmichl endlich in greifbare Nähe. Die Ortsumgehung ist ein wichtiger Baustein für eine zukunftsfähige Verkehrsentwicklung im nördlichen Landkreis Landshut und stärkt Sicherheit, Leistungsfähigkeit und Lebensqualität gleichermaßen. Vor allem die Menschen in Weihmichl und Arth werden künftig deutlich vom Durchgangs- und Schwerlastverkehr entlastet. Gleichzeitig zeigt dieses Verfahren, dass sorgfältige Planung und konstruktiver Dialog die Grundlage für tragfähige Entscheidungen sind.“

Hans-Peter Deifel, Erster Bürgermeister der Gemeinde Weihmichl, hob die enorme Bedeutung der Baumaßnahme für die dortigen Ortschaften hervor: „Ich freue mich sehr darüber, dass nach den vielen Jahren der Planung mit der tatsächlichen Umsetzung der Ortsumgehung Weihmichl gestartet werden kann. Durch diese werden in einem ersten Schritt vor allem die Ortschaften Weihmichl und Arth stark vom Verkehr entlastet. Insbesondere der stark reduzierte Schwerlastverkehr ist ein wesentliches Plus an Sicherheit für alle Bürgerinnen und Bürger. Die Dauer der Planung spiegelt allerdings auch wider, dass die verschiedenen Argumente der Beteiligten ernst genommen und eine möglichst für alle akzeptable Planung erarbeitet wurde. Diese Herangehensweise auf Augenhöhe wird ebenfalls der entscheidende Erfolgsfaktor für den zweiten Bauabschnitt, die Ortsumgehung Neuhausen, sein.“

Der Erste Bürgermeister der Gemeinde Furth, Andreas Horsche, unterstrich: „Mit dem Planfeststellungsbeschluss zur B299 neu geht ein Verfahren in die nächste Phase, mit dem wir uns seit über einem Jahrzehnt intensiv und teils sehr konträr auseinandergesetzt haben. Der Ortsteil Arth wird deutlich entlastet werden, zugleich rückt die Bundesstraße näher an Furth heran und bringt dort neue Sorgen mit sich. In einer Demokratie bedeutet Verantwortung, unterschiedliche Interessen ernst zu nehmen und im Ringen um das bestmögliche Ergebnis auch Kompromisse zu akzeptieren. Wir haben in der Abwägung für Arth und Furth nach unseren Möglichkeiten das Beste aus beiden Welten herausgeholt und tragen daher die Entscheidung und den Planfeststellungsbeschluss bewusst mit.“

1000 Lkw täglich: Status Quo zeigt deutlichen Handlungsbedarf

Die Umsetzung der Baumaßnahme obliegt dem Staatlichen Bauamt Landshut. Die Bundesstraße 299 führt von Neumarkt in der Oberpfalz über Neustadt an der Donau und Landshut nach Altötting. Sie verbindet die Industrie- und Raffineriezentren bei Ingolstadt und Neustadt an der Donau mit dem südostbayerischen Raum und weiter mit dem Chemiedreieck Altötting – Burghausen – Töging. Nördlich von Landshut übernimmt die B 299 neben der Anbindung an den Wirtschaftsstandort Landshut insbesondere auch eine wichtige Zubringerfunktion zu den Autobahnen A 92 und A 93. Entsprechend hoch ist auch das Verkehrsaufkommen, vor allem das Schwerlastaufkommen mit circa 1.000 Lkw täglich. Die Bundesstraße 299 ist zwischen Landshut und Neustadt an der Donau auf weite Strecken bereits entsprechend den verkehrlichen Anforderungen ausgebaut.

Ausbaulücke: Verkehrsaufkommen übersteigt Leistungsfähigkeit

Unzureichend ist aber der etwa zehn Kilometer lange Abschnitt zwischen Arth und Oberneuhausen. Die Bundesstraße führt hier durch die Ortschaften Arth, Weihmichl sowie Unter- und Oberneuhausen. Das dort hohe Verkehrsaufkommen sowie der Schwerverkehr verursachen erhebliche Immissionen und beeinträchtigen die Wohn- und Aufenthaltsqualität stark. Wegen der unsteten Linienführung der B 299 mit zwei fast rechtwinkeligen Kurven in Weihmichl, den zu geringen Fahrbahnbreiten, der fehlenden beziehungsweise zu schmalen Geh- und Radwege sowie den vorhandenen zahlreichen Einmündungen und Kreuzungen entspricht die Straße nicht mehr den Anforderungen an eine leistungsfähige Straßenverbindung.

Mehr Sicherheit, besserer Verkehrsfluss

Die nun planfestgestellte circa 4,9 Kilometer lange Trasse schwenkt bei Arth von der bestehenden B 299 ab und führt dann in einem weiten Bogen im Südwesten um Arth und Weihmichl herum. Zwischen Arth und Rannertshofen folgt die Plantrasse auf einer Länge von etwa zwei Kilometern der Bestandstrasse der St 2049. Mit der Bundesstraßenmaßnahme können damit in diesem Bereich auch die unzureichenden baulichen und verkehrlichen Straßenverhältnisse (Linienführung mit engen Kurven, zahlreiche Einmündungen und Kreuzungen) im Zuge der ebenfalls stark belasteten Staatsstraße mit beseitigt und die Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit spürbar verbessert werden. Die Weiterführung bis Oberneuhausen ist in einem weiteren Planfeststellungsabschnitt vorgesehen.

Einsichtnahme

Der Planfeststellungsbeschluss mit allen Planunterlagen wird ab Mittwoch, 4. März, auf der Internetseite der Regierung unter www.regierung.niederbayern.bayern.de/service/planfeststellungsverfahren  unter dem Reiter „Straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren“ und „Erlassene Planfeststellungsbeschlüsse“ veröffentlicht. Zudem können die Unterlagen auch an der Regierung von Niederbayern eingesehen werden.

ZL Hoffmann Norbert

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