Niederbayern - pm (22.12.2025) Der Kulturfonds „Kulturelle Bildung“ des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus startet in die neue Förderrunde 2026/2027: Antragsteller, wie etwa Vereine, haben jetzt die Gelegenheit, für ihre Projekte Zuschüsse bei der Regierung von Niederbayern zu beantragen. Die erforderlichen Unterlagen, online abrufbar unter www.km.bayern.de/kulturfonds, können bis 1. März 2026 eingereicht werden.
Der Kulturfonds hat das Ziel, Bildungsprojekte mit künstlerisch-kulturellem Schwerpunkt für Kinder, Jugendliche und erwachsene Laien zu unterstützen, beispielsweise aus den Bereichen Kunst, Musik, Literatur, Theater, Gaming, Film, Architektur, Design und Mediengestaltung. Der Basisfördersatz liegt bei bis zu 60 Prozent und bei Projekten im internationalen Ideenaustausch bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Einzelne Projekte können pro Schuljahr mit bis zu 50.000 Euro gefördert werden.
Regierungspräsident Rainer Haselbeck zeigte sich erfreut darüber, dass heuer in Niederbayern Projekte mit über 80.000 Euro unterstützt werden konnten. Ihm zufolge ist dies „auch ein Ausdruck für die herausragende Leistung der Projektträger“. Gleichzeitig betonte Haselbeck die wichtige Bedeutung kultureller Bildungsprojekte: „Sie sind nicht nur Quelle der Kreativität und Inspiration. Gerade in herausfordernden Zeiten dienen sie als Kompass, der leitet und verbindet. Denn sie ermöglichen, sich mit aktuellen gesellschaftlichen Themen auseinanderzusetzen, und öffnen Räume für Austausch und Begegnung. Der Kulturfonds leistet hierzu einen starken Beitrag und würdigt damit zugleich die bedeutende Arbeit der Projektträger.“
Zu den Antragsregularien: Unterstützt werden innovative, kreative Projekte, die von überregionaler, zumindest aber überörtlicher Bedeutung sind. Wichtig dabei ist, dass die Teilnehmer selbst aktiv eingebunden werden. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen und kann als Anschubfinanzierung für höchstens zwei Jahre gewährt werden.
Einen Antrag stellen können zum Beispiel eingetragene Vereine, Fördervereine von Schulen, Anstalten, Stiftungen oder kommunale Träger mit Sitz in Bayern.
Die zuwendungsfähigen Gesamtkosten müssen mindestens bei 5.000 Euro liegen. Dies gilt nicht für Projekte in Kommunen mit besonderem Handlungsbedarf: Hier können die Kosten unter 5.000 Euro liegen und der Fördersatz kann bis zu 80 Prozent betragen.
Projekte unter Beteiligung von Schulen müssen außerhalb des Regelunterrichts stattfinden und mindestens drei Schulen einbinden.
Weitere Informationen (mit Projektbeispielen) rund um das Förderverfahren sowie die erforderlichen Unterlagen sind online auf der Internetseite des Bayerischen Kultusministeriums unter www.km.bayern.de/kulturfonds verfügbar. Es wird gebeten, die Anträge bis spätestens 1. März 2026 einzureichen: entweder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post an Regierung von Niederbayern, Sachgebiet 12 – Kommunale Angelegenheiten, Regierungsplatz 540, 84028 Landshut. Als Ansprechpartnerin steht Andrea Sedlmayr dienstags bis donnerstags telefonisch unter 0871 8081244 zur Verfügung.

