Die grau hinterlegten Landkreise und kreisfreien Städte in Niederbayern beteiligen sich an der erweiterten Zuständigkeit bei der Kfz-Zulassung
Bereits im November 2012 startete im Regierungsbezirk Niederbayern das Projekt der erweiterten Zuständigkeit im Bereich der Kfz-Zulassung. Seitdem können in jeder Zulassungsstelle der Landkreise und kreisfreien Städte, die sich daran beteiligten, Fahrzeugzulassungen für alle anderen teilnehmenden Kommunen abgewickelt werden.
Seit Juni 2013 nimmt auch der Landkreis Landshut an diesem Projekt teil und vor einen Jahr kam der Landkreis Kelheim hinzu. Somit gilt nun in neunLandkreisen und kreisfreien Städten in Niederbayern die erweiterte Zuständigkeit – und zwar in den Landkreisen Deggendorf, Dingolfing Landau, Kelheim, Landshut, Regen, Rottal-Inn und Straubing-Bogen sowie in den kreisfreien Städten Passau und Straubing. Die Zulassungsstelle des Landkreises Landshut weist auf diesen verbesserten Bürgerservice bei der Kfz-Zulassung hin.
Besonders Bürger mit Wohnsitz an den Stadt- und Landkreisgrenzen haben oft zu einer Zulassungsstelle eines Nachbarlandkreises einen kürzeren Weg oder eine günstigere Verkehrsanbindung als zur eigenen Zulassungsbehörde. Auch Autohäuser nutzen dieses Angebot gerne, da sie nunmehr nicht mehr verschiedene Zulassungsstellen anfahren müssen, um die Fahrzeuge ihrer Kunden zuzulassen.
Nicht zuletzt profitiert auch die Umwelt von den gesparten Kilometern. Bürger, die ihren Hauptsitz in einem der teilnehmenden Landkreise oder einer der kreisfreien Städte haben, können Zulassungen von Neu- und Gebrauchtwagen, Umschreibungen mit und ohne Halterwechsel, Außerbetriebsetzungen, Wiederinbetriebnahmen, Änderungen der Kennzeichenart – etwa auf Saisonkennzeichen – oder Halter- und Technikänderungen in einer der Kfz- Zulassungsstellen des Landkreises Landshut in Ergolding, Rottenburg und Vilsbiburg durchführen lassen.
Umgekehrt können sich Bürger aus dem Landkreis Landshut bei den genannten Zulassungsvorgängen an eine Zulassungsstelle eines beteiligten Landkreises wenden. Dabei ist zu beachten, dass bei fehlenden Unterlagen die Bearbeitung nur in der zuständigen Zulassungsbehörde möglich ist. Gleiches gilt für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen. Auch das Kennzeichen richtet sich immer nach den Hauptwohnsitz oder Betriebssitz des Fahrzeughalters.
Wunschkennzeichen können weiterhin vorab im Internet reserviert werden. Die Bürger werden gebeten, die dabei generierte PIN zur Zulassung mitzubringen.