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Corona-Ampel steht ab sofort im Landkreis auf Rot

Corona Ampel Landkreis

Jetzt gelten verschärfte Maßnahmen. Die Stadt Landshut ist davon nicht betroffen.

Lankreis Landshut - pm (18.10.2020) Die Ampel steht auf Rot: Die 7-Tages-Inzidenz an Corona-Neuinfektionen liegt im Landkreis Landshut derzeit bei 52,5 (Stand: 18.10.20) – damit ist der Grenzwert von 50 überschritten. Aufgrund dessen gilt für den Landkreis Landshut automatisch die Stufe Rot der vom Freistaat Bayern angekündigten „Corona-Ampel“.


Da der Freistaat hier eine landesweite Allgemeinverfügung erlassen hat, ist keine separate Anordnung durch die Kreisverwaltungsbehörden mehr nötig.

Die folgenden Maßgaben gelten für den gesamten Landkreis Landshut, nicht für die Stadt Landshut, da die 7-Tages-Inzidenz auf dem Stadtgebiet im grünen Bereich liegt.

  • Für Veranstaltungen im öffentlichen Raum (z. B. Gasthaus, angemieteter Saal etc.), die einen absehbaren Personenkreis umfassen, wird die Teilnehmerzahl auf zwei Hausstände oder fünf Personen im Innen- wie Außenraum beschränkt. Dies gilt beispielsweise für Geburtstagsfeiern, Hochzeiten oder Beerdigungen, aber auch für Partei- und Vereinssitzungen sowie Schulabschlussfeiern. Der Veranstalter muss ein Hygienekonzept erfüllen und auf Anforderung des Landratsamtes nachweisen.
  • Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen und auch im privaten Raum, also in der eigenen Wohnung bzw. Grundstück, ist auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen beschränkt. Auch hier gilt es, die Hygieneregeln zu beachten (Erfassung der Kontaktdaten, Einhalten der Mindestabstände oder Tragen von Masken, Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, regelmäßiges Lüften).
  • Für Kindertagesstätten und Schulen gilt die Stufe 3 („Rot“) des Rahmenhygieneplans. Im Kita-Bereich müssen feste Gruppen gebildet werden, offene Konzepte sind derzeit nicht möglich. Das Betreuungspersonal muss eine Gesichtsbedeckung tragen. In den Schulen müssen die Schülerinnen und Schüler nun auch ab der Grundschule auf dem Platz Mund-Nasen-Masken tragen.
  • Die Maskenpflicht wird erweitert auf alle Öffentlichen Gebäude. Und in so genannten „Begegnungs- und Verkehrsflächen“, also beispielsweise Fahrstühlen oder Kantinen, muss nun ebenfalls eine Maske getragen werden.
  • Beim Besuch von Kultur- oder Sportveranstaltungen müssen die Masken nun dauerhaft getragen werden. Dies gilt auch bei Tagungen, Kongressen oder Messen.
  • Für die Gastronomie gilt ab 22 Uhr eine Sperrstunde. Tankstellen dürfen nach diesem Zeitpunkt keinen Alkohol mehr verkaufen.

Bei Nicht-Einhalten dieser Allgemeinverfügung wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, das mit Geldbußen bis in den fünfstelligen Bereich geahndet werden kann. Die Einreise-Quarantäne-Verordnung des Bayerischen Gesundheitsministeriums gilt ebenfalls fort.

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