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Wahlbetrug: Regierung erklärt die Wahl des Kreistags im Nachbarlandkreis für ungültig.

Die Regierung von Niederbayern hat heute (2.Okt.) den Bescheid über die Ungültigerklärung der Kreistagswahl an alle gewählten Kreistagsmitglieder und deren Listennachfolgern erlassen. Mit Zustellung des Bescheids über die Ungültigerklärung verlieren die gewählten Kreisräte ihr Kreistagsmandat. Ferner enden die Ämter der Stellvertreter des Landrats, die den Landrat im Kreistag vertreten. Bis zum Zusammentritt des neugewählten Kreistags führt der Landrat die Geschäfte alleine.

Die vom Landkreis-Straubing Bogen in die Zweckverbände entsandten Verbandsräte üben ihre Ämter bis zur Nachwahl des Kreistags und der Bestellung neuer Verbandsräte weiter aus. Dadurch wird die Handlungsfähigkeit der Zweckverbände und eine proportionale Vertretung des Landkreises Straubing-Bogen im Verhältnis zu den weiteren Verbandsmitgliedern gewährleistet.

 Die Regierung erklärt die Kreistagswahl aus folgenden Gründen für ungültig: Mindestens 350 Stimmzettel sind zur Abstimmung gelangt, obwohl diese - wie sich nachträglich herausgestellt hat - von Personen stammen, die nicht wahlberechtigt waren oder deren Versicherung an Eides statt falsch war (vgl. hierzu die PM vom 18.09.2014 – 345/2014).

Bereits die Teilnahme von 37 nicht wahlberechtigten Personen an der Kreistagswahl reicht für eine Verschiebung der Stärkeverhältnisse im Kreistag aus. Dann besteht die Möglichkeit, dass die ödp im Kreistag einen Sitz mehr und die CSU einen Sitz weniger erhalten hätte. Eine Beteiligung von nur 17 bzw. 21 nicht wahlberechtigten Personen könnte dazu führen, dass auf der Liste der FW bzw. von Bündnis90/DIE GRÜNEN andere Kandidaten in den Kreistag gewählt wären als bisher angenommen. Für eine Änderung der Reihenfolge der Listenachfolger bedarf es noch deutlich weniger unberechtigte Stimmabgaben.

Eine Beschränkung der Nachwahl auf Geiselhöring ist nicht möglich, da mindestens zwei Bewerber die Wählbarkeit am Tag der Nachwahl nicht mehr besitzen. Für diese rücken Ersatzkandidaten nach, die bei einer Beschränkung der Nachwahl auf Geiselhöring nur dort, nicht aber im übrigen Landkreis gewählt werden könnten. Sie hätten daher keine Chance, in den Kreistag einzuziehen.

Nach Bestandskraft der Ungültigerklärung wird im gesamten Landkreis ein neuer Wahltermin festgesetzt und das weitere Verfahren festgelegt werden. Wir werden dann dazu eine weitere Pressemitteilung veröffentlichen.

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