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Stadt meldet: Verwaltungsgericht verweigert Festwirt Vorholzer heuer die Frühjahrsdult, kündigt aber eine neue Entscheidung an

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Das Verwaltungsgericht in Regensburg, am Haidplatz, mitten im Stadtzentrum gelegen. Foto Stadt Regensburg

Das Verwaltungsgericht Regensburg hat gestern am späten Nachmittag den Antrag des Festzeltbetriebes Peter Vorholzer, im Wege einer einstweiligen Anordnung die Zulassung zur Landshuter Frühjahrsdult zu erreichen, abgelehnt. Das Gericht hat ihm u.a. das Rechtsschutzbedürfnis für den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgesprochen, weil ihm zwar seit 10. Dezember 2014 bekannt war, dass er nicht zugelassen wird, er aber erst vor wenigen Tagen einen einstweiligen Rechtsschutzantrag gestellt hat.

Folglich sei ihm auch nicht gelungen nachzuweisen, dass er überhaupt noch zur Ausrichtung der Dult in der Lage wäre. Das Gericht rügt in weiteren, für die Entscheidung nicht mehr ausschlaggebenden Ausführungen unter anderem, dass die Stadt den Standplatzbewerbern nicht im Vorhinein feste Vergabekriterien bekanntgegeben habe, sowie die Bewertung der u.a. für die Auswahlentscheidung angesetzten Kriterien „Qualität der Produkte", „Service" und „Gestaltung des Zeltes/Programm" und wirft der Stadt vor, dies nur aus der Erfahrung heraus beurteilt zu haben und keine „objektiven Anhaltspunkte" gehabt zu haben. Dies begründe einen Anspruch auf eine neue Zulassungsentscheidung, deren Ausgang als offen anzusehen sei.

Diese Argumentation des Gerichts ist allerdings nur schwer nachvollziehbar, so die Pressemitteilung der Stadt, da die beiden Festwirte beziehungsweise deren Väter seit mehr als 50 Jahren das große Festzelt auf der Grieserwiese bewirtschaften. Seit 1999 war es Praxis, dass der Festzeltbetrieb Widmann die Frühjahrsdult ausrichtet und der Festzeltbetrieb Vorholzer die Bartlmädult im Herbst.

Die Standplatzbewerber waren mit dem Vergabeverfahren vertraut. Es ist zudem unverständlich, dass der Stadtrat seine Erfahrungen aus den vergangenen Jahren bei „weichen Faktoren", die aber die Attraktivität einer Dult maßgeblich prägen, nicht verwerten dürfte. Im Hauptsacheverfahren wird dazu noch verhandelt werden.

Schon aufgrund der fortgeschrittenen Zeit wird sich nichts daran ändern, dass der Festzeltbetrieb Widmann die Frühjahrsdult ausrichtet.

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