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Drei Bürgerbegehren - worum geht es eigentlich? Grüne Stadträte beantragen Sondersitzung aller 44 Stadträte vor der Abstimmung am 24. September

Landshut (04.08.2017) Die Diskussion um die Westtangente befasst sich bisher nahezu ausschließlich mit Verkehrszahlen für den Autoverkehr und deren Hochrechnung. Die Grüne Fraktion hält diesen Ansatz für viel zu eng. Bei den anstehenden Entscheidungen sind eine Mehrzahl unterschiedlicher Aspekte gegeneinander abzuwägen. Um dem Stadtrat und der Bürgerschaft eine solche Abwägung überhaupt erst zu ermöglichen, hat die Grüne Fraktion jetzt beantragt, noch rechtzeitig vor dem Abstimmungstag (24. Sept. 2017) ein Sonderplenum, eine Vollsitzung aller 44 Stadträte, anzusetzen.

Dabei soll die Verwaltung alle für die Entscheidung relevanten Aspekte in der Gesamtschau sachgerecht und aktualisiert darstellt. Hierbei sollen neben den verkehrlichen Aspekten insbesondere auch die Folgen für Natur, Artenvielfalt, Hochwasserschutz, Klimaschutz, Lärm und Luftschadstoffe einbezogen werden.

Der Antrag der sieben Grünen Stadträte lautet:

Die Fraktion der Grünen beantragt, zur inhaltlichen Behandlung der Bürgerbegehren am 24.09.2017 ein Sonderplenum anzusetzen, in dem die Verwaltung die folgenden Sachverhalte nach aktuellem Stand darstellt:

1. Zur Westtangente

- die vom Oberbürgermeister angekündigten neuen Verkehrszahlen zum Verkehrsmodell Prof. Kurzak und auf welcher Grundlage diese erhoben wurden;

- Realisierung der Westtangente vorausgesetzt: Wird die neue Isarbrücke für Schwerlastverkehr tauglich sein?

- Wird die Klötzlmüllerstraße angeschlossen?

- Art und Ausmaß des Eingriffs in die Flutmulde und die Auenlandschaft zu beiden Seiten der Isar und dessen Folgen für das Schutzgut Natur und die Biodiversität;

- Die Auswirkungen des Baus einer Westtangente bis zur B11 hinsichtlich Klimaschutz und Immissionen (Luft, Lärm), insbesondere auch in den dadurch von zusätzlichen Verkehren mittelbar betroffenen Gebieten;

- Verlust von Flächen für andere Nutzungen, insbesondere Wohnungsbau, durch die Trasse selbst und ihren Lärmkorridor;

- Gesamtausmaß der Bodenversiegelung bei Ausführung des Straßenbauprojektes (Grobschätzung);

- mögliche Auswirkungen der Straßenbaumaßnahme auf den Hochwasserschutz, wozu eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamts einzuholen ist

- Grobschätzung gesamten Investitionskosten für den Bau einer Westtangente bis zur B11 sowie der Folgekosten insbesondere bezüglich der drei Brückenbauwerke;

2. Alternative Möglichkeiten

zur Verbesserung der Mobilität durch ein Gesamtkonzept gemäß dem aktuellen Diskussionspapier des Bayerischen Städtetages „Mobilität und Stadtentwicklung“, das schlüssig darlegt, dass das Konzept der autogerechten Stadt ausgedient hat und vom Leitbild der kompakten Stadt und der Stadt der kurzen Wege sowie der Förderung des Umweltverbundes abgelöst wird.

Begründung:

Um den Bürgerinnen und Bürgern zu den Bürgerbegehren eine sachgerechte Entscheidung zu ermöglichen, genügt die Vorlage neuer Verkehrszahlen und Prognosen für sich allein genommen nicht. Sie können nur ein Teil im Abwägungsprozess sein. Der Stadtrat war seit fünf Jahren nicht mehr inhaltlich mit den Problemen um die Westtangente befasst. Deshalb muss der Stadtrat und über ihn die Bürgerschaft umfassend über die Gesamtproblematik nach heutigem Stand informiert werden. Auf eine solche Information hat die Bürgerschaft Anspruch.

Das Sonderplenum muss so rechtzeitig vor dem Abstimmungstag angesetzt werden, dass alle Interessierten sich noch inhaltlich mit den Darlegungen der Verwaltung auseinandersetzen können.

gez.

Stefan Gruber, Fraktiosvorsitzender

Sigi Hagl, stellv. Fraktionsvorsitzende

 

 

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