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Runder Tisch gegen Rechts stellt Strafanzeige gegen Polizisten und AfD-Sympathisant – Buchenwald und Dachau: Synonym für Nazi-KZ’s oder normale Orte?

Runder Tisch gegen Rechts Strafanzeige

Landshut (01.10.2017) Am 22. August standen sich zwei Infostände in der Landshuter Altstadt gegenüber. Einer vom Runden Tisch gegen Rechts, der andere von der AfD. Es kam zu verbalen Attacken. Ein AfD- Sympathisant drohte blutige Schläge an und erklärte: "Jemand wie du gehört nach Dachau oder Buchenwald!", "Das sind schöne Orte für euch." Die herbeigerufene Polizei versuchte zu beschwichtigen und die Aufnahme der Personalien zu verweigern. Nun beginnt ein juristisches Nachspiel. Lesen Sie hier die Pressemittelung und sehen Sie ein Video vor Ort.

Pressemitteilung des Runden Tisches gegen Rechts Landshut

AfD-Infotisch in der Landshuter Altstadt – Gewaltandrohung und NS-Verherrlichung - Strafanzeige gegen Polizeibeamte

Am Freitag, 22. September 2017, hielt die Alternative für Deutschland (AfD) mit ihrem Direktkandidaten Günter Straßberger einen Infostand vor dem Landshuter Rathaus ab. In unmittelbarer Nachbarschaft hatte auch der Runde Tisch gegen Rechts Landshut seine Tische aufgebaut. Die Veranstaltung des Runden Tisches war schon lange im Vorfeld angemeldet.

Ein AfD-Sympathisant konnte diese räumliche Nähe scheinbar nicht ertragen. Er drohte den am Infostand des Runden Tisches Anwesenden mit körperlicher Gewalt, indem er sie mit Schlägen bedrohte ("Ich schlage dir in die Fotzn, bis dir das Blut herunterrinnt“ sowie "Ich schlag dir gleich in die Fotzn, dass du am Boden liegst."). Auch historische Bezugnahme ließ er sich nicht nehmen ("Jemand wie du gehört nach Dachau oder Buchenwald!", "Das sind schöne Orte für euch."). Zu einem mäßigenden Eingreifen des direkt daneben stehenden AfD-Direktkandidaten Straßberger kam es nicht.

Ein Zeuge der Situation rief die Polizei, um die geäußert Drohungen und NS-Bezüge zur Anzeige zu bringen und die Personalien des Mannes festzustellen. Die Beamten verweigerten zunächst ein Tätigwerden und gaben gegenüber den Betroffenen an, kein strafrechtliches Verhalten erkennen zu können. Sie schlugen vor, den Sachverhalt „untereinander zu klären“. Der Polizist weiter: "Dachau und Buchenwald sind zwei Ortschaften, hams des jetz no ned verstanden? Genauso wie München und Landshut, des hat doch einen ganz anderen Hintergrund […] das kann man so oder so auslegen". Diese Aussage konnte auf Video festgehalten werden, abrufbar unter:

https://www.youtube.com/watch?v=7hTLzwZhm8E

Um das Video zu starten bitte auf das Bild klicken.

Runder Tisch gegen Rechts Strafanzeige

Erst nach einer längeren Diskussion erklärten sich die Beamten bereit, die Personalien des Täters aufzunehmen. Dieser gab die oben beschriebenen Drohungen gegenüber den Beamten zu. Einer der Beamten versuchte weiter zu beschwichtigen und meinte zu dem Täter: „Sie müssen das halt anders formulieren.“

Selten sieht man so deutlich, wie blind die bayerische Polizei auf dem rechten Auge ist. Nicht die NS-Bezüge und die offene Androhung von Gewalt werden hier als Problem empfunden, sondern Menschen, die dies zur Anzeige bringen wollen.

Dieser konkrete Fall soll nun ein juristisches Nachspiel nicht nur für den AfD-Sympathisanten, sondern auch für die am Vorfall beteiligten Polizeibeamten haben.

Rechtsanwältin Sara Haußleiter formuliert in der Strafanzeige: Die Äußerung „Bald kommt ihr nach Dachau oder Buchenwald, das sind zwei schöne Orte für euch“ lässt keinen Zweifel daran, dass der Äußernde mit „Dachau“ und „Buchenwald“ die unter dem nationalsozialistischen Regime dort betriebenen Konzentrationslager meint. Diese Namen stehen als Synonyme für die NS-Terrorherrschaft. Dachau hat heute rund 50.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Unter dem NS-Regime waren im KZ Dachau über 200.000 Menschen inhaftiert. Ca. 41.500 Menschen wurden dort ermordet. Heute verzeichnet die KZ-Gedenkstätte Dachau jährlich ca. 800.000 Besucherinnen und Besucher. Alleine die Relation dieser Zahlen macht deutlich, dass Dachau nicht einfach nur „ein Ort wie München oder Landshut ist“, sondern Symbol für die Verbrechen der Nationalsozialisten.

Buchenwald ist überdies kein eigenständiger Ort sondern der Name eines von den Nationalsozialisten im Stadtgebiet Weimar betriebenen Konzentrationslagers.

Wer gegenüber politisch Andersdenkenden die oben beschriebenen Äußerungen tätigt, insbesondere mit dem Attribut „schön“ versehen, bringt zum Ausdruck, dass er die Verbrechen der Nationalsozialisten billigt und für ein probates Mittel gegenüber dem politischen Gegner hält. Dies erfüllt den Tatbestand des § 130 Abs. 4 StGB."

Es dürfte hier auch eine Strafbarkeit der am Vorfall beteiligten Polizeibeamten nach § 258a Abs. 2 StGB zu prüfen sein.

Die Beamten haben zunächst versucht, meinen Mandanten von seinem Vorhaben, hier eine Personalienfeststellung zu erreichen, abzubringen. Ohne Personalienfeststellung ist eine Strafverfolgung, da die Person den Beteiligten nicht namentlich bekannt war, nicht erfolgversprechend. Die zitierten Äußerungen der Beamten stellen einen Versuch dar, den Vorfall zu verharmlosen und eine Strafverfolgung zu verhindern, zudem die Beamten – unter Überschreitung ihrer Kompetenzen – hier die Wertung abgegeben haben, dass kein strafbares Verhalten vorliege.

Es wird hier auch zu prüfen sein, ob und in welcher Form die Beamten hier die getroffenen Äußerungen, die wie geschildert gegenüber den Beamten noch einmal eingeräumt wurden, dokumentiert haben.

Ein Journalist, der die niederbayerische Polizei auf Twitter mit diesem Vorfall konfrontieren wollte, wurde infolgedessen von dieser ohne eine Antwort blockiert. Sowohl die von einem AfD-Sympathisanten offen geäußerten NS-Bezüge als auch das Vorgehen der Landshuter Polizeibeamten verdienen eine öffentliche Thematisierung.

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