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MdL Ruth Müller: Studenten als Erntehelfer sollen Lockerung der BaföG-Freibeträge bekommen

bafög ruth müllerNiederbayern - pm (25.03.2020) Landwirtschaftsexpertin MdL Ruth Müller: Hinzuverdienst von Studierenden in der Landwirtschaft nicht auf die Ausbildungsförderung (BaföG) anrechnen - Ausnahmeregelungen sind infolge von Corona-Krise notwendig. Angesichts der wegen der Corona-Pandemie verhängten Reisebeschränkungen befürchten viele bayerische Landwirte Personalprobleme bei der Einbringung der Ernte. In diesem Jahr können zahlreiche Landwirte nicht auf Erntehelfer und Erntehelferinnen aus dem europäischen Ausland bauen, sondern müssen auf studentische Hilfskräfte zurückgreifen.

Um den Einsatz für Studierende finanziell attraktiver zu gestalten, fordert die landwirtschaftspolitische Sprecherin der BayernSPD-Landtagsfraktion, Ruth Müller, höhere Hinzuverdienstgrenzen für BAföG-Studierende, die in der Landwirtschaft arbeiten wollen. Gerade bei uns in der Hallertau müssen die Hopfenbauern im Frühjahr die notwendigen Arbeiten durchführen, damit die Sonderkultur Hopfen dann auch wachsen kann", so Müller. Hierbei brauchen sie personelle Unterstützung, die in den vergangenen Jahren mit polnischen Arbeiter*innen durchgeführt wurde.

Laut Schätzungen des Bayerischen Bauernverbands fehlen beispielsweise im Nürnberger Knoblauchsland, einem der größten zusammenhängenden Gemüseanbaugebiete in Deutschland, aktuell etwa 1.500 Saisonarbeitskräfte. Müller erklärt dazu: "Die Erntearbeiten können nicht verschoben werden, da die Natur keine Pause macht. Seit Wochen beklagen die landwirtschaftlichen Betriebe in Bayern Personalmangel. Durch die längere Semesterpause und den Wegfall anderer Nebentätigkeiten könnten Studentinnen und Studenten problemlos als Erntehelfer einspringen. Daher benötigen wir jetzt eine gezielte Ausnahmeregelung für die BAföG-Freibeträge.

Die Landwirte brauchen Hilfe, um die Versorgung mit Obst und Gemüse im Freistaat zu sichern. Zudem brauchen unsere Bäuerinnen und Bauern rechtssichere Regelungen für diese Ausnahmesituation, wenn sie Arbeitsverträge ausstellen."

Die Hinzuverdientsgrenze für das BAföG liegt derzeit bei 451,82 Euro im Monat, also bei 5.421,84 Euro pro Jahr. Bei einer Überschreitung dieser Grenzen wird die staatliche Unterstützung für Studierende gekürzt.

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