Bayerischer Nationalpark - pm (16.08.2020) Der grüne Landtagabgeodnete Toni Schuberl richtet eine Anfrage an die Staatsregierung zur Frage der Rechtmäßigkeit des Holzeinschlags im Nationalpark Bayerischer Wald. Im letzten Jahr wurden im Nationalpark 90.000 Festmeter Holz geschlagen, gerückt und verkauft. Dies ist eine sehr hohe Zahl, insbesondere für einen Nationalpark, in dem die Natur Natur sein sollte, ohne Eingriffe des Menschen. Dieser Holzeinschlag geschieht einerseits in den Randzonen zum Schutz des angrenzenden Privatwaldes vor dem Borkenkäfer.
Die Randbereiche sind explizit nicht Teil dieser Anfrage, da der Schutz des Privatwaldes sinnvoll ist. Die Anfrage richtet sich vielmehr auf die Entwicklungszonen des Parks. Diese grenzen nicht an Privatwald an und liegen inmitten des Parks. Sie werden in wenigen Jahren in die Naturzone überführt, in der keine Eingriffe mehr vorgenommen werden.
Ursprünglich diente die Käferbekämpfung in den Entwicklungszonen dem Schutz des Hochwaldes. Da der Borkenkäfer aber erstens bereits in den Naturzonen vorkommt, in denen er nicht bekämpft werden darf und damit ein Schutz des Hochwaldes unmöglich ist, und zweitens die besondere Bedeutung des Fichtenhochwaldes als eigenständige genetische Variation widerlegt ist, dient die Bekämpfung in den Entwicklungszonen keinem erkennbaren Ziel mehr.
Es werden wertvolle Waldlebensräume kurz vor ihrer Umwandlung in Naturzonen kahlgeschlagen und große Mengen Biomasse entfernt. Totholz, insbesondere stehendes Totholz ist jedoch wertvoll für die Entwicklung eines Naturwaldes und für die Naturverjüngung. Wer also Totholz aus dem Nationalpark schlägt, schädigt die Naturverjüngung und damit den Wald. Der Nationalpark ignoriert die eigenen Erkenntnisse aus 50 Jahren Nationalparkgeschichte, er schädigt wider besseren Wissens die Wälder im Inneren des Nationalparks und behindert damit auch die Naturverjüngung. Er greift in bestehende Lebensräume massiv mit Harvestern und Rückemaschinen ein, ohne dass dies einen erkennbarem Zweck dienen würde. Davon sind nicht nur die nun noch bestehenden Entwicklungszonen betroffen, sondern es wurde in den letzten Jahren auch in den früheren Entwicklungszonen vor ihrer Umwandlung in Naturzonen massiv eingegriffen, so dass große Teile des Nationalparks durch diese unsinnigen Maßnahmen bereits geschädigt worden sind.
Nach Europäischem Recht ist das Handeln des Nationalparks in den Entwicklungszonen rechtswidrig und stellt einen illegalen Eingriff in geschützte Wälder dar. Die Borkenkäferbekämpfung muss in den Entwicklungszonen sofort eingestellt werden.
Aufgrund einer Fristverlängerung aufgrund des Umfangs der Anfrage wird die Beantwortung durch die Staatsregierung wohl bis 10. September dauern.
gez.
Toni Schuberl,
Landtagsabgeordneter (Die Grünen)

