Landshut - pm (11.10.2020) Die Stadtverwaltung möge berichten, so Stadträtin Elke März-Granda und Stadtrat Dr. Stefan Müller-Kröehling in einem eigenen Antrag, wie sie die Gebäudebrüterberatung hinsichtlich ihrer geleisteten Arbeit evaluiert und welche Erfolge erzielt wurden.
Der Stadtrat möge aufgrund der Notwendigkeit der Gebäudebrüterberatung darüber beschließen, dass diese Leistung auch weiterhin in der Stadt angeboten wird.
Begründung: In den letzten Jahren haben die Bestände von Gebäudebrütern dramatisch abgenommen, bei Schwalben und Mauerseglern sogar um über 70 %.
Mauersegler, Haus- und Feldsperlinge und andere Gebäudebrüter bereichern noch unsere Stadt und sind zudem auch wichtige Nützlinge, da sie ihre Jungtiere mit Insekten und anderen Gliedertieren füttern. Der Erhalt und die Erweiterung des Bestands an Gebäudebrütern ist wichtig und ein wertvoller Bestandteil der Stadtnatur.
Durch die sehr rege Bautätigkeit in Landshut ist häufig auch der Schutz vorhandener Gebäudebrüter ein wichtiges Thema. Da alle Gebäudebrüter den Regelungen des besonderen Artenschutzes unterliegen, gibt es klare gesetzliche Vorgaben in diesem Bereich. Durch frühzeitiges Erkennen möglicher Probleme und eine gute Beratung mit hoher Sozialkompetenz und ornithologischer Fachkompetenz können Probleme und
mögliche zeitliche Konflikte vermieden oder zumindest minimiert werden. Durch diese Beratungstätigkeit und freiwillige Maßnahmen können in der Regel auch rechtliche Schritte unterbleiben.
Im Rahmen der Gebäudebrüterberatung werden Hauseigentümer über vorhandene Brutplätze informiert und artenschutzfachlich beraten. Dabei sollen die vorhandenen Brutplätze durch Beratung von Bauherren und Architekten bei Umbaumaßnahmen geschützt und erhalten werden. Es sollen neue Brutplätze z. B. durch Anbringen von Nistkästen geschaffen werden und es soll ein Ansprechpartner bei Fragen und Problemen zu Gebäudebrütern, z. B. bei Fassadenverschmutzungen, vor Ort sein.
Nur, wenn diese Leistung auch von offizieller Seite der Stadt angeboten wird wie bisher, kann sie sich in vollem Umfang der notwendigen Nachdruckskraft und Akzeptanz des Beratungsangebotes erfreuen. Eine Übertragung dieser Aufgabe auf den neuen Biodiversitätsberater würde eine Vor-Ort-Präsenz bei diesem Projekt aufgrund der zahlreichen Aufgaben durch das neue Bayerische Naturschutzgesetz kaum mehr möglich machen. Eine finanzielle Förderung der Maßnahme sollte auch weiterhin geprüft werden.

