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ÖDP- und CSU-Antrag: Lichtverschmutzung reduzieren

Lichtverschmutzung

Die nächtlich beleuchtete Landshuter Altstadt sieht schön aus. Doch das künstliche Licht gilt auch als umwelt- und gesundheitsschädlich. - Foto: pixabay

Landshut – pm (25.02.2022) Es geht um Energieeffizienz und um Lichtverschmutzung. Die beiden ÖDP-Stadträte Elke März-Granda und Dr. Stefan Müller-Kroehling haben zusammen mit Rudolf Schur (CSU) einen fraktionsübergreifenden Antrag zu den ökologischen und ökonomischen Kriterien der öffentlichen Beleuchtung gestellt. Denn die öffentliche Straßenbeleuchtung gilt neben der Werbebeleuchtung zu den Hauptverursachern von Lichtverschmutzung.

Umstellung öffentlicher Beleuchtung hinsichtlich ökologischer und ökonomischer Kriterien zur Vermeidung von Lichtverschmutzung und gleichzeitiger Energieeinsparung

1. Dem Stadtrat wird über den Stand der öffentlichen Beleuchtung (Straßen, Brücken, Gehwege, öffentliche Plätze, Grün- und Erholungsanlagen…) hinsichtlich
a) des aktuellen Anteils an energieeffizienter (LED) Beleuchtung
b) des aktuellen Anteils an Beleuchtung, die die Vorgaben des Immissions- und Naturschutzrechts laut Bayerischem Naturschutzgesetz und Bundesnaturschutzgesetz erfüllen.
c) dabei wird der Inventarbericht aller Leuchten zur Darstellung herangezogen.

2. Ferner wird berichtet: Welches zeitliche Ziel hat sich die Verwaltung gesetzt, die gesamten Beleuchtungen im Altbestand entsprechend der oben genannten Vorgaben mit und ohne Fördermittel auszutauschen?

3. Um dieses Ziel zu erreichen werden jährlich ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt und entsprechende Förderanträge gestellt. Darüber ist dem Stadtrat jährlich zu berichten.

4. Alle Leuchten, egal ob neu oder zu sanieren, sollen künftig den naturschutzfachlichen, immissionsschutzfachlichen und energieeffizienten Vorgaben (Einzelheiten siehe Begründung) entsprechen.

5. Aus ökologischen und ökonomischen Gründen ist künftig grundsätzlich darauf zu achten, so wenig wie möglich neue Leuchtkörper zu installieren, ihre Anzahl zu dezimieren und Leuchtkörper beispielsweise ab 22 Uhr zu dimmen, ganz abzuschalten oder auf Bewegungsmelder zu wechseln (Minimalprinzip), wo es im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vertretbar erscheint.

6. Der Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der Stadt und den Stadtwerken wird entsprechend oben genannter Punkte aktualisiert und dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt. Ebenso wird die Inventarliste aller Beleuchtungen regelmäßig aktualisiert.

7. Ein professioneller Lichtplaner erstellt und dimensioniert entsprechend dieser Vorgaben zur öffentlichen Beleuchtung ein tragfähiges Konzept (ähnlich wie in der Gemeinde Altdorf) und stellt dies dem Stadtrat vor. Hierbei soll auch das Minimalprinzip zugrunde liegen. Dem Stadtrat wird im jährlichen Turnus über Veränderungen berichtet.

8. Ein Beschluss über diese Punkte wird den Planern zur Kenntnis gebracht.

Begründung

Das Problem der Lichtverschmutzung nimmt insgesamt, und auch in Landshut, stark zu. Speziell die öffentliche Straßenbeleuchtung verursacht sehr viel Lichtverschmutzung und gehört neben der Werbebeleuchtung zu den Hauptverursachern der Lichtverschmutzung. Die Planung der öffentlichen Straßenbeleuchtung sollte von professionellen Lichtplanern erstellt und dimensioniert werden. Denn neben Sicherheit und Energieeffizienz muss auch eine maximale Umweltverträglichkeit das unbedingte Ziel bei Umrüstungen oder dem Neubau von Straßenbeleuchtungs-Anlagen sein.

Umweltverträglichkeit bedeutet: geringstmögliche Beeinträchtigung von Menschen, Tieren, Pflanzen. Im Vorfeld jeder Planung sollte allerdings grundsätzlich überprüft werden, ob überhaupt eine Notwendigkeit zur Beleuchtung besteht (Wo? Dauer? Menge? Qualität?). Das Minimalprinzip ist anzuwenden. Denn es gibt keine generelle Beleuchtungspflicht für Flächen des öffentlichen Verkehrs in den Gemeinden und Städten, weder infolge bürgerlichen Rechts zur sog. Verkehrssicherung, noch kraft Bundes- oder Landesgesetzes für Straßen und deren Nutzung. Der bestehenden Straßenbeleuchtungsvertrag zwischen der Stadt und den Stadtwerken muss dementsprechend geändert werden. Zumeist unbegründete (deliktische) Forderungen aus der Bürgerschaft dürfen nicht zur teuren Verschwendung von künstlichem Licht führen, die noch dazu potentiell umwelt- und gesundheitsschädlich ist. Von Leuchtkörpern (auch) in Ortschaften abzusehen, ihre Anzahl zu verringern, sie bspw. ab 22 Uhr zu „dimmen“ oder ganz abzuschalten, kann sehr wohl statthaft/geboten sein.

Siehe auch:

http://www.klarton.de/Energieteam/strassenbeleuchtung-innenministerium.pdf
https://www.paten-der-nacht.de/wp-content/uploads/2021/06/Besteht-eine-kommunale-Strassenbeleuchtungspflicht.pdf

Die bisherigen Beschlüsse zur artenschutzgerechten Beleuchtung (beispielsweise vom 17.05.2014 und 12.11.2020 im Bausenat) wurden nicht in den Straßenbeleuchtungsvertrag mit aufgenommen. Dies ist nachzuholen.

Um dem Arten- und Gesundheitsschutz gerecht zu werden sollten künftige Leuchten folgende Vorgaben einhalten:

a) Lichtfarbe

Nicht über 2700 bis 3000 K (Farbtemperatur) – also gelbliches bis warmweißes Licht mit sehr geringen Ultraviolett- und Blauanteilen. Denn im Allgemeinen gilt: Je höher die Farbtemperatur der Lichtquelle, desto höher die Blauanteile im abgestrahlten Spektrum. Und je höher die Blauanteile, desto stärker die Blendwirkung (Sicherheitsgefährdung) intensiver die Lichtglockenbildung in der Atmosphäre stärker die Anziehungskraft auf Insekten (Insektensterben) schlechter der Schlaf tagaktiver Lebewesen (u.a. bei Menschen)

b) Richtung & Höhe

Damit es zu keiner unnötigen Blendung, Energieverschwendung, Himmelsaufhellung, Schadwirkung auf die Natur kommt. Und Anwohner werden vor fehlgeleitetem Licht bewahrt, das störend/belästigend in deren Wohnräume leuchten würde.

c) Lichtmenge & Management

Die Lichtleistung sollte grundsätzlich so gering wie möglich dimensioniert sein. In vielen Wohngebieten ist eine Beleuchtung oftmals gar nicht unbedingt nötig. Und wenn es um Sicherheit geht, sollten nicht Straßen, sondern vornehmlich Fuß- und Fahrradwege beleuchtet werden. Energie-Effizienz und Umweltverträglichkeit werden verbessert, wenn das Beleuchtungsniveau mithilfe eines intelligenten Lichtmanagements ab 20 Uhr zeitlich dem tatsächlichen Bedarf angepasst wird.

Vogginger

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