Landshut - hs (11.06.2024) Wir haben gestern Freitag kurz vor 12 Uhr erneut beim Wahlamt der Stadt in der Luitpoldstraße 29 nachgefragt: Von den 49.500 Wahlberechtigten in Landshut, inclusive der Jungwähler (16- bis 17-jährige) haben bereits 14.935 Ihre Stimme per Briefwahl für die Europawahl abgegeben. Die Frist für die Briefwahl endet am Freitag, 7. Juni. Wahlberechtigt sind auch alle 9.200 in Landshut wohnhaften EU-Bürger/innen.
Am Sonntag, 9. Juni, sind von 8 bis 18 Uhr die Wahllokale für die persönliche Stimmabgabe geöffnet. Ab 18 Uhr werden in allen Wahllokalen die Stimmen öffentlich ausgezählt. Da kann jeder gern zusehen. Da jeder Wahlberechtigte nur eine (Partei-)Stimme hat, wird das Auszählen nicht lange dauern. Alle Ergebnisse werden sogleich an das Rathaus übermittelt. Dort wird umgehend eine Ergebnisliste erstellt und veröffentlicht. Auch wir berichten zeitnah über die Wahlergebnisse in der Rundschau.
In Bayern ist es ja die letzte Wahl vor der Bundestagswahl im Herbst (September) 2025 und vor den Kommunalwahlen im März 2026, wo in Landshut die 44 Stadträte und auch der Oberbürgermeister neu gewählt werden. Im 164.500 Einwohner großen Landkreis werden der Landrat, die 70 Kreisräte, die Bürgermeister/innen in den 35 Gemeinden sowie die Gemeinderäte bzw. Gemeinderätinnen ebenfalls neu gewählt. Die neue sechsjährige Amtsperiode beginnt dann jeweils erst am 1. Mai (Feiertag) bzw. 2. Mai 2026.
Die Suche nach geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen für die Kommunalwahlen im März 2026 hat bei den Parteien bereits begonnen. Besonders gefragt sind in Landshut Kandidatinnen für die Stadtratswahl. Von den 44 Mandaten im Stadtrat ist nur ca. ein Drittel von Frauen besetzt. Jutta Widmann /(FW) ist die erste Bürgermeisterin überhaupt. Der 2. und die 3. Bürgermeister/in (beide sind gleichberechtigt, auch gleich gut besoldet) werden von den 44 Stadträten bei der ersten Sitzung für sechs Jahre in geheimer Wahl bestimmt. Das war zuletzt immer sehr spannend.
Es gibt generell lediglich eine Beschränkung der Wählbarkeit bis zum 65. Lebensjahr für Kandidatinnen bzw. Kandidaten zur Oberbürgermeister-Wahl, Landrats-Wahl und die Wahl der Bürgermeister/innen. Stadträte, Kreisräte und Gemeinderäte können ohne jede Altersbegrenzung gewählt werden. Es gibt bei Kommunalwahlen auch keine 5-Prozenthürde. Also haben auch kleinere Parteien (ÖDP, Bayernpartei, die Linken, mut, Bündnis Wagenknecht oder Bürger für Landshut, Junge Liste usw.) eine Chance, in ein Gremium gewählt zu werden.