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Start Bürgerbegehren zur Ausweisung des Salzdorfer Tales als Landschaftsschutzgebiet

aa b salzdorfer tal breit

Heute, Montag, (6.01.) stellen im Gasthaus Zur Insel im Rahmen einer Pressekonferenz die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Schutz des Salzdorfer Tales" ihr Anliegen offensiv vor. Die Sprecher sind  Dr. Herman Eberl, Hanswerner Voss, Inge Dirr und Dr. Alfred Langwieser.

Am Samstag,11. Januar, informieren dann die Initiatoren erstmals auch vor dem Alten Rathaus ab 10 Uhr, wo auch Unterschriftenlisten für das Bürgerbegehren angeboten werden. Entsprechende Listen gibt es auch im Büro des Bund Naturschutz, Altstadt 105.

Freilich wäre ein eigenes Bürgerbegehren dann nicht erforderlich, wenn der Stadtrat mehrheitlich von sich aus die Ausweisung des Salzdorfer Tales als Landschaftschutzgebiet, womit durchaus weiterhin eine landwirtschaftliche Nutzung erlaubt wäre,  beschließen würde. Die Stadt will das dortige Gebiet jedoch teilweise als Bauland ("Abrundung") ausweisen.

Auf den Unterschriftenlisten das Bürgerbegehren heißt es:  Mit meiner Unterschrift beantrage ich gemäß Art.18a Bayersiche Gemeindeordnung die Durchführung eines Bürgerbegehrens zu folgender Frage:

Sind Sie dafür, dass

das ein Verfahren zur Ausweisung des Salzdorfer Tales als Landschaftsschutzgebiet in der von der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Landshut im Jahr 2007 aktualisierten Abgrenzung des geplanten Landschaftsschutzgebietes „Maria Bründl – Salzdorf" unverzüglich eingeleitet wird.

ACHTUNG! Stimmberechtigt ist nur, wer wahlberechtigt in der Stadt Landshut ist!

 Begründung:

1. Sicherung der einmaligen Schönheit des Salzdorfer Tals als natürlicher Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen und Schutz vor Bebauung.

2. Erhalt des artenreichen Offenlandes und weiterer schützenswerter Biotope im Salzdorfer Tal als Teil der Biodiversitätsstrategie der Stadt 

- Erhalt der Grünen Lunge der Stadt Landshut

- Erhalt des Naherholungsgebietes, das von vielen Bürgern aus allen Stadtteilen gern und häufig genutzt wird.

3. Die bisher auf den Flächen des „geplanten Landschaftsschutzgebietes" stattfindende landwirtschaftliche Nutzung kann durch die Ausweisung in ein solches beibehalten und gestärkt werden.

4. Durch Nutzungsansprüche verschiedener Art ist das geplante Landschaftsschutzgebiet „Maria Bründl – Salzdorf" in seinem Bestand als schützenswertes Landschaftsbild und vielfältiger Lebensraum akut bedroht. Ein Schutz ist nur über die Ausweisung zu einem Landschaftsschutzgebiet möglich. Daher muss das Verfahren zur Ausweisung des Salzdorfer Tales als Landschaftsschutzgebiet unverzüglich eingeleitet werden.

Sprecher gemäß Art. 18a BayGO und deren Stellvertreter sind:

1. Dr. Hans-Friedrich Arnold, Sandstr. 9, Inge Dirr, Englbergweg 53a

2. Dr. Hermann Ebert, Am Buchenhang 18, Dr. Alfred Langwieser, Hanns-Vetter-Weg 14,

3. Hanswerner Voss, Englbergweg 63a und Dietmar Vogel, Englbergweg 46

Die Vertreterinnen oder Vertreter werden ermächtigt, zur Begründung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens Änderungen vorzunehmen, soweit diese nicht den Kern des Antrags berühren, sowie das Begehren bis zum Beginn der Verschickung der Abstimmungsbenachrichtigungen gemeinschaftlich zurückzunehmen.

Sollten Teile des Bürgerbegehrens unzulässig sein oder sich erledigen, so gilt meine Unterschrift weiterhin für verbleibende Teile.

Diese unterschriebene Liste bitte baldmöglichst an einen der vorstehenden Vertreter zurückgeben!

Die Aktion wird unterstützt von der Kreisgruppe Landshut, Altstadt 105, 84028 Landshut. Auch dort können Listen abgegeben werden oder weitere Listen abgeholt werden. BN-Büro geöffnet Di. bis Do., jeweils  14:30 – 17:00 Uhr.

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