
Ende August statteten Oberbürgermeister Dr. Thomas Haslinger und Rechtsreferentin Claudia Kerschbaumer der Justizvollzugsanstalt (JVA) Landshut einen Besuch ab. In Berggrub wurden sie von Anstaltsleiter Andreas Stoiber (rechts) und Hauptgeschäftsstellenleiter Christian Hetz (links) empfangen.- Foto JVA Landshut
Landshut - pm (04.09.2026) Nach der Begrüßung tauschten sich die Beteiligten ausführlich über die aktuelle Situation in der JVA aus. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Zuständigkeit der Anstalt, ihre Belegungsfähigkeit, die aktuelle Belegung und das Gefangenenklientel.
Stoiber und Haslinger bewerteten den offenen und konstruktiven Austausch als sehr gewinnbringend. Zugleich vereinbarten sie einen weiteren Besuch für Ende des Jahres. Dann sollen auch Mitglieder des Stadtrats die JVA Landshut kennenlernen und sich vor Ort über die Arbeit und die aktuelle Situation informieren.
Gemeinsame Pressemitteilung von Stadt und JVA.
Folgende Informationen der JVA dürfen wir übermitteln:
- Eingeweiht wurden die Justizvollzugsanstalt und die Jugendarrestanstalt am 21. April 2008. Der Bezug der Justizvollzugsanstalt erfolgte im Mai 2008 und wurde am 31. Mai 2008 beendet.
- Die Justizvollzugsanstalt Landshut verfügt über 451 Haftplätze im geschlossenen Vollzug, die derzeit auch voll belegt sind.
- Derzeit ist die Jugendarrestanstalt nicht belegt (vorübergehende Sommerschließung).
- Die JVA Landshut ist für erwachsene männliche Strafgefangene und für männliche Untersuchungsgefangene zuständig.
- Nach dem Vollstreckungsplan werden in der JVA Landshut Freiheitsstrafen bis zu sechs Jahren (Erstvollzug) und Freiheitsstrafen bis zu vier Jahren (Regelvollzug) vollstreckt. Abweichungen vom Vollstreckungsplan sind möglich, sodass auch höhere Freiheitsstrafen vollstreckt werden können.
- Erstvollzug: Strafgefangene, die vor der aktuellen Inhaftierung noch keine oder nur einmal weniger als drei Monate Freiheitsstrafe verbüßt haben
- Regelvollzug: Alle anderen Strafgefangenen
- Listung der häufigsten Deliktgruppen:
- 1. Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
- 2. Diebstahl und Unterschlagung
- 3. Straftaten gegen das Betäubungsmittelgesetz
- 4. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- 5. Raub und Erpressung

