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Der Lärmaktionsplan Stufe 2 kann bis zum 10. März im Rathaus II eingesehen werden

aa b laermaktionsplanDie Stadt Landshut beabsichtigt, unter Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, einen Lärmaktionsplan Stufe 2 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie zu erstellen. Gemäß des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll die Öffentlichkeit bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplans Gelegenheit erhalten, sich bei der Ausarbeitung einzubringen.

Der Entwurf wird ab Montag, 10. Februar, im Rathaus II zur Einsichtnahme ausgelegt und kann auch nachfolgend heruntergeladen werden.

Während der im Jahr 2012 vom Stadtrat beschlossene Lärmaktionsplan Stufe 1 auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen (Kfz) pro Jahr oder 16.400 Kfz am Tag abstellte, soll die Stufe 2 Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei bis sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr oder 8.200 pro Tag behandeln. Konkret betroffen ist der Verlauf der Staatsstraße 2045 (Rennweg, Johannisstraße, Stethaimerstraße bis Schlachthofstraße, Schlachthofstraße, Podewilsstraße bis Maximilianstraße, Maximilianstraße, Niedermayerstraße).

Zusätzlich sollen im Stadtgebiet sogenannte ruhige Gebiete ausgewiesen werden, die bei künftigen Planungen in geeigneter Weise zu berücksichtigen wären. Merkmale von ruhigen Gebieten sind nicht abschließend festgelegt, sie sollen jedoch eine sehr geringe Lärmbelastung aufweisen, außerhalb der Innenstadt eine gewisse Mindestgröße von vier Quadratkilometern haben, im Kernbereich um 6 Dezibel (A) leiser als im Außenbereich sein, einen durchgängig erlebbaren Naturraum bieten und keinem Verkehrs-, Industrie- und Gewerbe- oder Freizeitlärm ausgesetzt sein.

Gemäß § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) soll die Öffentlichkeit bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplans gehört werden. Vor allem die betroffenen Bürger sollen rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung und der Überprüfung des Lärmaktionsplans mitzuwirken.

Zu diesem Zweck wird der Entwurf des Lärmaktionsplans für die Stadt Landshut Stufe 2 ab Montag, 10. Februar, bis Montag, 10. März, zur Einsichtnahme ausgelegt und zwar im Rathaus II, Luitpoldstraße 29a, Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, Fachbereich Umweltschutz, 4. Stock. Öffnungszeiten sind montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr und montags bis donnerstags von 14 bis 16.30 Uhr.
Auch nachfolgend steht der Entwurf des Lärmaktionsplans Stufe 2 zum Herunterladen zur Verfügung.

Stellungnahmen mit Vorschlägen, Anmerkungen und Hinweisen zum Entwurf können bis einschließlich Freitag, 14. März, schriftlich oder per E-Mail: Opens window for sending emailumweltschutz(at)landshut.de die Stadt Landshut, Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, Fachbereich Umweltschutz, Luitpoldstraße 29a, 84034 Landshut, gerichtet werden.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans wird im Hinblick auf die eingehenden Stellungnahmen überprüft und anschließend dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bei Fragen zum Thema Lärmaktionsplanung steht auch das Amt für öffentliche Ordnung und Umwelt, Fachbereich Umweltschutz, unter Telefon 0871/881600 oder 881622 zur Verfügung.

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