Rechtsanwalt Dr Matthias Ruckdäschel (links) und Peter Vorholzer. - Foto: W. Götz
Landshut – gw (10.01.2024) Heute ging es am Landgericht weiter, ob und wie viel Schadenersatz Peter Vorholzer für die entgangenen Bartlmädulten 2017 und 2018 zusteht. 53 Minuten dauerte die Fortsetzung unter dem Vorsitz von Richerin Fleischer. Das Urteil wird in 14 Tagen verkündet, aber soviel kündigte die Richterin schon an: Für 2017 sieht sie die Stadt gegenüber Peter Vorholzer in der Regresspflicht auf Schadenersatz, für 2018 noch mit einem Fragezeichen. Das wären für 2017 cirka 125.000 €uro entgangener Gewinn, plus rund 50.000 €uro Zinsen plus knapp 13.000 €uro Prozesskosten.
Die Historie des Prozess geht auf das Jahr 2015 zurück. Damals bewarb sich Peter Vorholzer für die Frühjahrs- und Bartlmädult und erhielt für die Frühjahrdult eine Absage. Gegen diese Entscheidung stellte er am Verwaltungsgericht Regensburg einen Eilantrag, der abgelehnt wurde.
Im Jahr 2017 hatte die Verwaltung nach der Auswertung der Bewerbungen für das große Festzelt zur Bartlmädult den Zuschlag für Peter Vorholzer als Festwirt empfohlen. Er hatte in der Punktematrix die besseren Noten. In nicht öffentlicher Sitzung wurden im Dultsenat die Punkte neu berechnet. Da ein paar weniger für Vorholzer und dort ein paar mehr für die Mitbewerber Franz Widmann jun. und Helmut Krausler, die am Ende knapp vorne lagen. Bei der Vergabe der Bartlmädult 2018 wiederholte sich das Prozedere, dass die Politik die Verwaltungsentscheidungen zu Gunsten von Franz Widmann jun. und Helmut Krausler modifizierte.
Gegen diese Entscheidung des Dultsenats klagte Vorholzer am Verwaltungsgericht Regensburg erfolgreich. Die Vergabe war rechtswidrig, Vorholzer hätte den Zuschlag bekommen müssen, lautete das Urteil.
Seitdem streitet sich Peter Vorholzer mit der Stadt um Schadensersatz. Im Prinzip geht es um den entgangenen Umsatz minus Wareneinsatz, Kosten für Energie, Wasser, Personal etc..., was Vorholzer mit 125.000 €uro pro Dult beziffert. Zu einer außergerichtlichen Einigung kam es bis heute nicht.
Beim letzten Termin am 6. Juni 2022 erbat sich Richterin Marion Lattau noch weitere Unterlagen, etwa wie sich Peter Vorholzers Schadensersatz berechnet. Dies hat Vorholzer in Form einer Gewinn- und Verlustrechnung durch seinen Steuerberater berechnen lassen und eingereicht. Richterin Fleischer sah keinen Anlass, dies nochmals durch einen Gutachter prüfen zu lassen, was der Anwalt der Stadt, Christian Drexler, forderte. „Ich sehe nichts, was ich nicht nachvollziehen kann. Mit einem Sachverständigen zieht sich das alles in die Länge“, so die Vorsitzende.
Das Gericht ließ heute seine Einschätzung zum Urteil am 24. Januar durchblicken. Die Richterin sieht es als gegeben an, dass Vorholzer eine Entschädigung über 125.000 €uro für 2017 zusteht. Für 2018 mochte sie sich noch nicht festlegen. Eventuell wäre es Peter Vorholzer möglich gewesen, „einstweiligen Rechtsschutz“ zu beantragen, was heißt per Eilantrag gegen die Entscheidung des Stadtrats und den Ablehnungsbescheid vom 26. April 2018 gerichtlich vorzugehen. Er und sein Anwalt Dr. Matthias Ruckdäschel, gaben dem Gericht zu bedenken, dass mit einem gerichtlichen hin und her die Vorbereitung der Bartlmädult, die am 17. August begann, zeitlich und organisatorisch nicht mehr zu stemmen gewesen wäre.
In 14 Tagen werden die ersten Würfel fallen und das Landgericht eine Entscheidung fällen. Bis dahin bleibt beiden Parteien die Möglichkeit weitere Stellungnahmen abzugeben. Eine Stellungnahme hatte der Anwalt der Stadt gegenüber der Vorsitzenden Richterin bereits mündlich dabei: „Wie Sie entscheiden, ist in erster Instanz eh nicht ausschlaggebend“.